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Aufenthaltserlaubnis-Schweiz am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
- Fasanenstraße 85, 10623 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, Berlin
- Tel.: (030) 90269-5900
- Fax: (030) 9028-3468
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- Ubahn
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- U 2 und U 9 (Zoologischer Garten)
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0.2km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
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0.2km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- U-Bahn
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-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- U9
- U2
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
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S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
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- M45
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Theater des Westens
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- X34
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Uhlandstr./Kantstr.
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Steinplatz
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S+U Zoologischer Garten Bhf
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Hertzallee
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S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
- Regionalbahn
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-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
Nahverkehr
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.
Voraussetzungen
-
Staatsangehörigkeit der Schweiz
Bei einer Familie muss mindestens ein Familienmitglied die Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen. - Hauptwohnsitz in Berlin
-
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
- gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
Zur Glaubhaftmachung des Freizügigkeitsrechts sind bitte folgende Unterlagen (jeweils im Original und in Kopie) vorzulegen:
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
- Selbstständige: Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
- Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
- Studierende: Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
- Nichterwerbstätige: Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
-
Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer familiäre Beziehung mit dem Staatsangehörigen der Schweiz
z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Unterlagen zum Sorgerecht für minderjährige Kinder - Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
Staatsangehörige der Schweiz
- 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 100,00 Euro: Für Erwachsene
- 50,00 Euro: Für Minderjährige
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.