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Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR - Ausstellung am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
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Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Friedrich-Krause-Ufer
- Friedrich-Krause-Ufer 24 , 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-4000
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
U Amrumer Str.
- U9
-
S+U Westhafen
- U9
-
U Amrumer Str.
-
Bus
-
Quitzowstr.
- 123
- M27
-
Perleberger Brücke
- 123
- 142
- M27
- N40
-
Quitzowstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR - Ausstellung
Die Aufenthaltskarte wird Familienangehörigen ausgestellt, die
Familienangehörige von Deutschen bekommen grundsätzlich keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen). Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Deutsche ein Freizügigkeitsrecht aus einem gemeinsamen Aufenthalt mit dem Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat. Ein Kurzaufenthalt reicht hierfür nicht aus.
- keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union - EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind
- mit einem freizügigkeitsberechtigten Bürger aus der EU oder dem EWR
- eine familiäre Lebensgemeinschaft führen.
Familienangehörige von Deutschen bekommen grundsätzlich keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen). Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Deutsche ein Freizügigkeitsrecht aus einem gemeinsamen Aufenthalt mit dem Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat. Ein Kurzaufenthalt reicht hierfür nicht aus.
Voraussetzungen
- Familienangehöriger ist selbst kein EU- oder EWR-Bürger
-
Freizügigkeitsrecht liegt vor
Familienangehörige genießen nur dann ein vom EU-/EWR-Bürger abgeleitetes Aufenthaltsrecht, wenn dieser ein Freizügigkeitsrecht besitzt, z.B. als
- Arbeitnehmer
- Selbstständiger
- Nichterwerbstätiger
-
Familiäre Beziehung zu einem Bürger der EU oder des EWR
Familienangehörige nach dem Freizügigkeitsrecht sind insbesondere
- Ehepartner / gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner oder
- minderjähriges ledige Kinder oder
- Elternteile
Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Deutsche ein Freizügigkeitsrecht aus einem gemeinsamen Aufenthalt mit dem Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat. -
Familiäre Lebensgemeinschaft
Zwischen dem Familienangehörigen und dem EU-/EWR-Bürger muss in Berlin eine familiäre Lebensgemeinschaft bestehen. - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte" (ausgefüllt)
- Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger
z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft -
Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
- Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
- Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt: Internationaler Urkundenverkehr (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers
-
Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
Im Einzelfall können Nachweise über das Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers verlangt werden. Bitte bringen Sie deshalb folgende Unterlagen mit:
- bei Arbeitnehmern: Bestätigung des Arbeitgebers über die Einstellung oder Beschäftigung
- bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, aktuellen Steuerbescheid
- bei Nicht-Erwerbstätigen: Nachweise über Krankenversicherung und Existenzmittel
- bei Familienangehörigen von Deutschen: Aufenthaltskarte bzw. Daueraufenthaltskarte des anderen EU-Staates für den Familienangehörigen
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung) (Dienstleistung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen (Dienstleistung)
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern (Dienstleistung)
- Daueraufenthaltsbescheinigung für EU- und EWR-Bürger (Dienstleistung)
- Internationaler Urkundenverkehr (Auswärtiges Amt)