Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger (EU/EWR)

Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)

Unionsbürger, die sich 5 Jahre in Deutschland durchgängig freizügigkeitsberechtigt aufgehalten haben, erlangen von Gesetzes wegen ein Daueraufenthaltsrecht.

Die Bescheinigung über den Daueraufenthalt ist rein deklaratorisch und für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung. Zur Ausübung von Rechten oder zur Erledigung von Verwaltungsformalitäten ist sie nicht erforderlich.

Voraussetzungen

  • EU-Bürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins oder Norwegens
  • Mehrjähriger freizügigkeitsberechtigter Aufenthalt in Deutschland
    Im Regelfall entsteht ein Recht zum Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
    In dieser Zeit muss durchgehend ein Freizügigkeitsrecht bestanden haben, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Selbständiger oder als Nicht-Erwerbstätiger mit ausreichenden Existenzmitteln.
    Abhängig vom Einzelfall kann die erforderliche Zeit im Bundesgebiet auch weniger als 5 Jahre betragen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltsbescheinigung" (ausgefüllt)
  • gültiger Pass oder gültige ID-Karte
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Melderegisterauskunft
    Der ständige Aufenthalt in Deutschland muss nachgewiesen werden. Dies gelingt am einfachsten mit einem Melderegisterauszug. Es können auch Steuerbescheide oder Ahnliches verwendet werden.
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
    • Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
    • Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
    • Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert werden.

Gebühren

Ab dem 01.09.2017:

  • 10,00 Euro

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