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Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR - Ausstellung
Die Aufenthaltskarte wird Familienangehörigen ausgestellt, die
Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen).
- keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union - EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind
- mit einem freizügigkeitsberechtigten Bürger aus der EU oder dem EWR
- eine familiäre Lebensgemeinschaft führen.
Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen).
Voraussetzungen
- Familienangehöriger ist selbst kein EU- oder EWR-Bürger
-
Freizügigkeitsrecht liegt vor
Familienangehörige genießen nur dann ein vom EU-/EWR-Bürger abgeleitetes Aufenthaltsrecht, wenn dieser ein Freizügigkeitsrecht besitzt, z.B. als
- Arbeitnehmer
- Selbstständiger
- Nichterwerbstätiger
-
Familiäre Beziehung zu einem Bürger der EU (außer Deutschland) oder des EWR
Familienangehörige nach dem Freizügigkeitsrecht sind insbesondere
- Ehepartner / gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner oder
- minderjähriges ledige Kinder oder
- Elternteile
-
Familiäre Lebensgemeinschaft
Zwischen dem Familienangehörigen und dem EU-/EWR-Bürger muss in Berlin eine familiäre Lebensgemeinschaft bestehen. - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte" (ausgefüllt)
- Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger
z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft -
Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
- Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
- Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt: Internationaler Urkundenverkehr (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers
-
Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
Im Einzelfall können Nachweise über das Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers verlangt werden. Bitte bringen Sie deshalb folgende Unterlagen mit:
- bei Arbeitnehmern: Bestätigung des Arbeitgebers über die Einstellung oder Beschäftigung
- bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, aktuellen Steuerbescheid
- bei Nicht-Erwerbstätigen: Nachweise über Krankenversicherung und Existenzmittel
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern
- Daueraufenthaltsbescheinigung für EU- und EWR-Bürger
- Auswärtiges Amt: Internationaler Urkundenverkehr