Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland.
Voraussetzungen
-
Eine vorherige Beratung über erforderliche Unterlagen ist notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden.
- Alle Unterlagen entsprechend der Beratung.
Gebühren
sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 25,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich einer der Eheschließenden wohnt. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
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