Ehefähigkeitszeugnis beantragen am Standort Standesamt Mitte von Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.

Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.

Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.

Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).

Urkundenbestellungen können online getätigt werden.

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Kontakt

  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang über Hofeinfahrt Jüdenstraße ist derzeit durch eine Baustelle stark eingeschränkt. Es müssen Bordsteinkanten überwunden werden, um zum Fahrstuhl zu kommen.

Nahverkehr

Bus
  • Berliner Rathaus: M48, 248 S+U Alexanderplatz: TXL, 100, 200
S-Bahn
  • S Jannowitzbrücke: S5, S7, S75, S9 S Alexanderplatz: S5, S7, S75, S9
U-Bahn
  • U Klosterstrasse: U2 U Jannowitzbrücke: U8 U Alexanderplatz: U8, U5

Sonstige Hinweise zum Standort

Verbindungen von Alexanderplatz und Jannowitzbrücke sind mit ca. 7 min. Fußweg verbunden.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Sie beabsichtigten eine Eheschließung im Ausland, und einer von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, dann stellt Ihnen das Wohnsitzstandesamt auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis aus.

Ob Sie in dem Land in dem Sie heiraten wollen ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten. In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Hierfür benötigen Sie Unterlagen von sich und ebenfalls Ihrem Partner/ ihrer Partnerin, es werden beide Eheschließenden geprüft.

Es gibt Länder, in denen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch eine erweiterte Bescheinigung mit Angabe des Familienstandes aus dem Melderegister / Aufenthalts-bescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt / Meldebehörde.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
    Mindestens eine Person von Ihnen besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie möchten im Ausland heiraten
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
    Den Antrag können Sie ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzstandesamt stellen. Das schriftliche Antragsformular bekommen Sie von ihrem zuständigen Standesamt.
  • Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
    • Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, braucht sich um diese Bescheinigung nicht zu kümmern. Das Standesamt besorgt sich die erforderlichen Angaben eigenständig.
    • Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin hat, ist aufgefordert, sich diese Bescheinigung selber zu beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung das zuständige Bürger- beziehungsweise Einwohneramt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses darf dies maximal 14 Tage alt sein.
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil
    Die beglaubigte Kopie oder der beglaubigte Ausdruck des Geburtenresgisters erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Ort, in dem Sie geboren sind. Der Ort muss sich in Deutschland befinden. Am Tag der Anmeldung darf das Register nicht älter als 6 Monate sein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
    Ein Geburtsregister wird durch das jeweilige Geburtsstandesamt aktuell gefertigt. In Berlin lassen sich Geburtenregister online bestellen.
  • ggf. Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde
    wenn Sie im Ausland geboren sind.
  • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden.
  • ggf. Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungevermerk
    wenn Sie verwitwet sind. Wahlweise ist auch möglich die Eheurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen, einzureichen.
  • ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisters
    der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren.
    Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen.
  • ggf. Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
    wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren.
  • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil
    wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren.
  • ggf. Nachweis über aktuelle Namensführung
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
    wenn Sie eingebürgert wurden.
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
    oder Unterlagen zur Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsan-
    gehörigkeit gemäß Bundesvertriebenengesetz (z.B. Registrierschein / Aufnahmebescheid / Bundesvertriebenenausweis /Namensänderungsurkunde)
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert.
  • HINWEIS: Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner/-innen

Gebühren

  • 45,00 Euro: Prüfung der Ehefähigkeit und Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
  • 45,00 Euro zuzüglich je Partner/in wenn ausländisches Recht zu beachten ist

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Haben Sie derzeit keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zuletzt gemeldet waren. Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

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