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Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Eheregister (2. Etage)

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen telefonisch oder schriftlich.

Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.

Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe am Hauseingang (Mo-Do 8-12 Uhr und 13-15 Uhr, Fr 9-13 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung

Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.

Öffnungszeiten

Montag
08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag
13:00-18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Der Warteraum befindet sich in der 2. Etage (links).

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung

Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland.

Voraussetzungen

  • Eine vorherige Beratung über erforderliche Unterlagen ist notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden.
  • Alle Unterlagen entsprechend der Beratung.

Gebühren

Prüfung der Ehefähigkeit zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses für zwei Deutsche 40,00 Euro
sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 25,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich einer der Eheschließenden wohnt. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.