Ehefähigkeitszeugnis beantragen am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.

Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.

Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:

Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.

Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr
  • Dienstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
      08:30 bis 13:00
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde
  • Donnerstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
      14:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr

      Alle anderen Abteilungen:
      Keine Sprechstunde

Nahverkehr

Bus
  • Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
U-Bahn
  • U Blaschkoallee: U7

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-115
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-115 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-115
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Sie beabsichtigten eine Eheschließung im Ausland, und einer von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, dann stellt Ihnen das Wohnsitzstandesamt auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis aus.

Ob Sie in dem Land in dem Sie heiraten wollen ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten. In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Hierfür benötigen Sie Unterlagen von sich und ebenfalls Ihrem Partner/ ihrer Partnerin, es werden beide Eheschließenden geprüft.

Es gibt Länder, in denen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch eine erweiterte Bescheinigung mit Angabe des Familienstandes aus dem Melderegister / Aufenthalts-bescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt / Meldebehörde.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
    Mindestens eine Person von Ihnen besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie möchten im Ausland heiraten
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
    Den Antrag können Sie ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzstandesamt stellen. Das schriftliche Antragsformular bekommen Sie von ihrem zuständigen Standesamt.
  • Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
    • Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, braucht sich um diese Bescheinigung nicht zu kümmern. Das Standesamt besorgt sich die erforderlichen Angaben eigenständig.
    • Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin hat, ist aufgefordert, sich diese Bescheinigung selber zu beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung das zuständige Bürger- beziehungsweise Einwohneramt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses darf dies maximal 14 Tage alt sein.
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil
    Die beglaubigte Kopie oder der beglaubigte Ausdruck des Geburtenresgisters erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Ort, in dem Sie geboren sind. Der Ort muss sich in Deutschland befinden. Am Tag der Anmeldung darf das Register nicht älter als 6 Monate sein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
    Ein Geburtsregister wird durch das jeweilige Geburtsstandesamt aktuell gefertigt. In Berlin lassen sich Geburtenregister online bestellen.
  • ggf. Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde
    wenn Sie im Ausland geboren sind.
  • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden.
  • ggf. Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungevermerk
    wenn Sie verwitwet sind. Wahlweise ist auch möglich die Eheurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen, einzureichen.
  • ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisters
    der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren.
    Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen.
  • ggf. Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
    wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren.
  • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil
    wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren.
  • ggf. Nachweis über aktuelle Namensführung
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
    wenn Sie eingebürgert wurden.
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
    oder Unterlagen zur Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsan-
    gehörigkeit gemäß Bundesvertriebenengesetz (z.B. Registrierschein / Aufnahmebescheid / Bundesvertriebenenausweis /Namensänderungsurkunde)
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert.
  • HINWEIS: Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner/-innen

Gebühren

  • 45,00 Euro: Prüfung der Ehefähigkeit und Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
  • 45,00 Euro zuzüglich je Partner/in wenn ausländisches Recht zu beachten ist

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Haben Sie derzeit keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zuletzt gemeldet waren. Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

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