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Geburts-Urkunde beantragen am Standort Standesamt Mitte von Berlin
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Standesamt Mitte von Berlin
- Parochialstr. 3 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 9018-24353
- E-Mail: standesamt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Barrierefreier Zugang über Hofeinfahrt Jüdenstraße ist derzeit durch eine Baustelle stark eingeschränkt. Es müssen Bordsteinkanten überwunden werden, um zum Fahrstuhl zu kommen.
Verkehrsanbindungen
-
Bus
- Berliner Rathaus: M48, 248 S+U Alexanderplatz: TXL, 100, 200
-
S-Bahn
- S Jannowitzbrücke: S5, S7, S75, S9 S Alexanderplatz: S5, S7, S75, S9
-
U-Bahn
- U Klosterstrasse: U2 U Jannowitzbrücke: U8 U Alexanderplatz: U8, U5
Sonstige Hinweise zum Standort
Verbindungen von Alexanderplatz und Jannowitzbrücke sind mit ca. 7 min. Fußweg verbunden.Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Geburts-Urkunde beantragen
Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen. Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes, weil dort das Geburtenregister geführt wird. Die Geburtsurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde erhalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Geburtsurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie die Ausbildungszulage, Elterngeld, Bürgergeld und für Zwecke der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
• Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
• Tag und Ort der Geburt
• Vor- und Familiennamen der Eltern
• Geschlecht (optional)
• Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.
2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Geburt registriert wurde, können Sie entweder selbst kostenlos online nach dem zuständigen Standesamt zu suchen oder Sie geben eine kostenpflichtige Suche in Auftrag.
4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.
5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.
6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.
7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.
Hinweis
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
• Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
• Tag und Ort der Geburt
• Vor- und Familiennamen der Eltern
• Geschlecht (optional)
• Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.
2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Geburt registriert wurde, können Sie entweder selbst kostenlos online nach dem zuständigen Standesamt zu suchen oder Sie geben eine kostenpflichtige Suche in Auftrag.
- Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
- Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde online oder persönlich vor Ort stellen.
4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.
5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.
6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.
7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.
Hinweis
- Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
- Jetzt online erledigen
-
Kostenpflichtige Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Geburt)
(Wenn Ihnen das zuständige Standesamt gänzlich unbekannt ist) -
Kostenfreie eigenständige Suche nach dem zuständigen Standesamt
(Wenn Ihnen das heute zuständige Standesamt nicht bekannt ist, Sie jedoch die ehemalige Standesamtsbezeichnung kennen)
Voraussetzungen
- Das Standes-Amt von dem Bezirk, wo Sie geboren wurden, muss Ihre Geburt damals aufgeschrieben haben.
-
Welche Personen können eine Geburts-Urkunde beantragen?
- Sie können die Geburts-Urkunde für sich selbst beantragen.
- Eltern, Kinder, Groß-Eltern, Enkel-Kinder, Ehe-Partner oder Lebens-Partner können auch Ihre Geburts-Urkunde beantragen.
- Andere Verwandte, zum Beispiel Geschwister, brauchen wichtige Gründe. Sonst bekommen Sie keine Geburts-Urkunde.
- Andere Personen brauchen ein rechtliches Interesse. Sonst bekommen Sie keine Geburts-Urkunde.
- Oder eine Personen hat eine Vollmacht von Ihnen.
-
Ihnen muss das zuständige Standesamt bekannt sein
Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist, dann haben Sie die Möglichkeit, selbst kostenlos online nach dem zuständigen Standesamt zu suchen oder Sie geben eine kostenpflichtige Suche in Auftrag. -
Wie können Sie im Standes-Amt eine Geburts-Urkunde beantragen?
- Machen Sie einen Termin im Standes-Amt von dem Bezirk, wo Sie geboren wurden und gehen Sie selbst hin
- oder eine andere Person geht ins Standes-Amt und beantragt eine Geburts-Urkunde von Ihnen.
- Bringen Sie Ihren Ausweis und andere Unterlagen mit.
- Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht die Person eine Vollmacht von Ihnen.
Erforderliche Unterlagen
-
Personal-Ausweis oder Reise-Pass
Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen.
- Die Online-Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können.
-
Nachweis über Verwandtschaft
Sie müssen beweisen, dass Sie mit der Person nah verwandt sind. Nahe Verwandte sind Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder.
Nachweise sind zum Beispiel: Geburts-Urkunde, Ehe-Urkunde oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde. -
Nachweis eines rechtlichen Interesses
Sie sind nicht mit der Person verwandt.
Aber Sie brauchen von der Person eine Geburts-Urkunde oder einen beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register.
Dann müssen Sie beweisen: Sie haben ein rechtliches Interesse.
Das bedeutet: Jemand braucht die Geburts-Urkunde aus wichtigen Gründen.
Die Gründe müssen im Gesetz stehen, zum Beispiel bei einem Streit um ein Erbe. -
Vollmacht
Sind Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt, benötigen Sie den Nachweis eines rechtlichen Interesses: z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug.
Gebühren
- 12 Euro
- 6 Euro für jede weitere Urkunde. Die Urkunden müssen von der gleichen Art sein.
- 20 Euro bis 80 Euro für eine Standort-Ermittlung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Geburts-Urkunde für ein Baby (Erst-Beurkundung)
- Auskunft aus den historischen Standesamtsunterlagen zu in Berlin beurkundeten Personenstandsfällen beantragen (für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen)