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Geburts-Urkunde beantragen am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Urkundenstelle
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Urkundenstelle
- Otto-Suhr-Allee 96 , 10585 Berlin
- Tel.: (030) 9029-13388
- Fax: (030) 9029-13100
- E-Mail: urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Hinweise zu Öffnungszeiten
Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Telefonsprechzeiten:
Montag 09:00-11:00 Uhr
Dienstag 08:30-13:00 Uhr
Mittwoch 09:00-11:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Telefonsprechzeiten:
Montag 09:00-11:00 Uhr
Dienstag 08:30-13:00 Uhr
Mittwoch 09:00-11:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Verkehrsanbindungen
-
Bus
- U Richard Wagner Platz: M45
-
U-Bahn
- U Richard Wagner Platz, U7
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Geburts-Urkunde beantragen
Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen.
Ihre Geburtsurkunde bekommen Sie nur beim Standesamt von Ihrem Geburtsort.
Dort werden alle Geburten aufgeschrieben.
Die Geburtsurkunde können Sie auch in mehreren Sprachen bekommen.
Sie können auch eine kostenlose Geburtsurkunde beantragen.
Diese Geburtsurkunde ist nur für die Sozialversicherung.
Dazu zählen Leistungen wie:
• Ausbildungszulage
• Elterngeld
• Bürgergeld
• Krankenversicherung
• Unfallversicherung
• Rentenversicherung.
Eine elektronische Personenstandsbescheinigung ist im Moment noch nicht möglich.
In der Geburtsurkunde stehen diese Informationen:
• Der Vorname des Kindes
• Der Geburtsname des Kindes
• Das Geschlecht des Kindes
• Der Tag der Geburt
• Der Ort der Geburt
• Die Vornamen und Nachnamen der Eltern
• Das Geschlecht (freiwillig)
• Die Vornamen und Nachnamen der Eltern (freiwillig)
Bestätigte Kopie aus dem Geburtenregister
Es gibt die Geburtsurkunde und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Die beglaubigte Abschrift brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie heiraten wollen.
In der Abschrift stehen alle Informationen zur Geburt.
Zum Beispiel die Geburtszeit und Informationen zu den Eltern.
In der Abschrift stehen auch spätere Änderungen.
Zum Beispiel durch eine Adoption oder eine Namensänderung.
Die beglaubigte Abschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Wie läuft das Verfahren ab?
1. Stellen Sie einen Antrag für eine Geburtsurkunde.
Sie können auch eine Kopie aus dem Geburtenregister beantragen.
Die Kopie muss beglaubigt sein.
Das heißt, die Kopie muss von einer Behörde geprüft und bestätigt werden.
Sie können den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen.
2. Sie wissen nicht, in welchem Standesamt die Geburt registriert wurde?
Dann können Sie selbst kostenlos online nach dem richtigen Standesamt suchen.
Sie können aber auch eine kostenpflichtige Suche beauftragen.
Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern.
Sie bekommen danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche.
Dann können Sie den Antrag auf eine Geburtsurkunde stellen.
Das geht online oder persönlich vor Ort.
3. Sie wollen die Geburtsurkunde online bekommen?
Dann öffnen Sie den Online-Dienst.
Geben Sie die Daten von der Person ein, für die Sie die Geburtsurkunde brauchen.
4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen.
Wählen Sie auch, wie viele Urkunden Sie brauchen und wofür.
5. Sie können direkt online bezahlen.
Oder Sie bekommen einen Gebührenbescheid per Post.
6. Das Standesamt, das für Sie zuständig ist, prüft Ihre Unterlagen.
7. Danach bekommen Sie die Urkunden, die Sie wollen, per Post.
Hinweis
Neugeborene brauchen eine erste Geburtsurkunde.
Das passiert, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde.
Mehr Informationen finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Sie brauchen Informationen über Geburten, die länger als 110 Jahre her sind?
Dann fragen Sie beim Landesarchiv Berlin.
Sie finden die Kontaktdaten unter „Weiterführende Informationen“.
Ihre Geburtsurkunde bekommen Sie nur beim Standesamt von Ihrem Geburtsort.
Dort werden alle Geburten aufgeschrieben.
Die Geburtsurkunde können Sie auch in mehreren Sprachen bekommen.
Sie können auch eine kostenlose Geburtsurkunde beantragen.
Diese Geburtsurkunde ist nur für die Sozialversicherung.
Dazu zählen Leistungen wie:
• Ausbildungszulage
• Elterngeld
• Bürgergeld
• Krankenversicherung
• Unfallversicherung
• Rentenversicherung.
Eine elektronische Personenstandsbescheinigung ist im Moment noch nicht möglich.
In der Geburtsurkunde stehen diese Informationen:
• Der Vorname des Kindes
• Der Geburtsname des Kindes
• Das Geschlecht des Kindes
• Der Tag der Geburt
• Der Ort der Geburt
• Die Vornamen und Nachnamen der Eltern
• Das Geschlecht (freiwillig)
• Die Vornamen und Nachnamen der Eltern (freiwillig)
Bestätigte Kopie aus dem Geburtenregister
Es gibt die Geburtsurkunde und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Die beglaubigte Abschrift brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie heiraten wollen.
In der Abschrift stehen alle Informationen zur Geburt.
Zum Beispiel die Geburtszeit und Informationen zu den Eltern.
In der Abschrift stehen auch spätere Änderungen.
Zum Beispiel durch eine Adoption oder eine Namensänderung.
Die beglaubigte Abschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Wie läuft das Verfahren ab?
1. Stellen Sie einen Antrag für eine Geburtsurkunde.
Sie können auch eine Kopie aus dem Geburtenregister beantragen.
Die Kopie muss beglaubigt sein.
Das heißt, die Kopie muss von einer Behörde geprüft und bestätigt werden.
Sie können den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen.
2. Sie wissen nicht, in welchem Standesamt die Geburt registriert wurde?
Dann können Sie selbst kostenlos online nach dem richtigen Standesamt suchen.
Sie können aber auch eine kostenpflichtige Suche beauftragen.
Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern.
Sie bekommen danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche.
Dann können Sie den Antrag auf eine Geburtsurkunde stellen.
Das geht online oder persönlich vor Ort.
3. Sie wollen die Geburtsurkunde online bekommen?
Dann öffnen Sie den Online-Dienst.
Geben Sie die Daten von der Person ein, für die Sie die Geburtsurkunde brauchen.
4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen.
Wählen Sie auch, wie viele Urkunden Sie brauchen und wofür.
5. Sie können direkt online bezahlen.
Oder Sie bekommen einen Gebührenbescheid per Post.
6. Das Standesamt, das für Sie zuständig ist, prüft Ihre Unterlagen.
7. Danach bekommen Sie die Urkunden, die Sie wollen, per Post.
Hinweis
Neugeborene brauchen eine erste Geburtsurkunde.
Das passiert, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde.
Mehr Informationen finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Sie brauchen Informationen über Geburten, die länger als 110 Jahre her sind?
Dann fragen Sie beim Landesarchiv Berlin.
Sie finden die Kontaktdaten unter „Weiterführende Informationen“.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
- Jetzt online erledigen
-
Sie wollen wissen, welches Standesamt in Berlin für Sie zuständig ist? Dann können Sie das herausfinden lassen. Aber es kostet Geld.
(Wenn Sie das zuständige Standesamt überhaupt nicht kennen.) -
Sie können selbst nach dem zuständigen Standesamt suchen. Die Suche ist kostenlos.
(Sie kennen das Standesamt nicht, das heute zuständig ist? Aber Sie kennen den früheren Namen des Standesamtes?)
Voraussetzungen
- Das Standes-Amt von dem Bezirk, wo Sie geboren wurden, muss Ihre Geburt damals aufgeschrieben haben.
-
Sie dürfen die Urkunde beantragen.
- Sie können die Geburts-Urkunde für sich selbst beantragen.
- Eltern, Kinder, Groß-Eltern, Enkel-Kinder, Ehe-Partner oder Lebens-Partner können auch Ihre Geburts-Urkunde beantragen.
- Andere Verwandte, zum Beispiel Geschwister, brauchen wichtige Gründe. Sonst bekommen Sie keine Geburts-Urkunde.
- Andere Personen brauchen ein rechtliches Interesse. Sonst bekommen Sie keine Geburts-Urkunde.
- Oder eine Person hat eine Vollmacht von Ihnen.
-
Sie müssen wissen, welches Standesamt für Sie zuständig ist.
Sie wissen nicht, welches Standesamt für Sie zuständig ist?
- Dann können Sie selbst kostenlos online nach dem Standesamt suchen.
- Sie können aber auch eine Suche bestellen, die Geld kostet.
-
Sie wollen einen Antrag online stellen? Dann müssen Sie zustimmen, dass Sie elektronisch bezahlen. Oder Sie stimmen zu, dass Sie überweisen.
- Sie können direkt online mit Kreditkarte zahlen. Sie können Visa oder Mastercard nutzen.
- Sie können auch per Überweisung bezahlen. Sie bekommen dann einen Gebührenbescheid per Post.
Erforderliche Unterlagen
-
Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- Sie können den Antrag online stellen.
- Sie können den Antrag auch persönlich vor Ort stellen.
- Sie können den Antrag nur online stellen, wenn Sie das richtige Standesamt angeben können.
-
Wenn Sie den Antrag vor Ort stellen wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Identität.
Personalausweis oder Reisepass -
Sie wollen vor Ort einen Antrag stellen? Dann brauchen Sie einen Nachweis, wenn Sie verwandt sind.
- Sind Sie direkt mit den Personen verwandt, die in dem Dokument stehen? Das heißt, sind Sie Eltern, Kind, Großeltern oder Enkelkind?
- Dann brauchen Sie einen Nachweis über die Verwandtschaft. Das kann zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Eheurkunde oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde sein.
-
Sie wollen vor Ort einen Antrag stellen? Dann brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie ein Recht auf den Antrag haben. (Das gilt, wenn Sie nicht verwandt sind.)
- Sie sind nicht direkt mit den Personen verwandt, die in der Urkunde stehen?
- Dann brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie ein Recht auf die Urkunde haben. Das kann zum Beispiel ein Erbschein oder ein Grundbuchauszug sein.
- Sie wollen vor Ort einen Antrag stellen? Sie wollen die Urkunde für eine andere Person beantragen? Dann brauchen Sie eine Vollmacht.
Gebühren
- 12 Euro
- 6 Euro für jede weitere Urkunde. Die Urkunden müssen von der gleichen Art sein.
- 20 Euro bis 80 Euro für eine Standort-Ermittlung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Geburts-Urkunde für ein Baby (Erst-Beurkundung)
- Sie wollen Informationen aus alten Unterlagen des Standesamts? Sie können einen Antrag stellen. (Das gilt für Geburten, die länger als 110 Jahre her sind.)
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich die Person tatsächlich geboren wurde.
Das gilt auch, wenn die Person woanders wohnt.
Sie wissen nur, dass der Geburtsort Berlin ist?
Dann können Sie herausfinden lassen, welches Standesamt zuständig ist.
Das kostet aber Geld.
Landesarchiv: Die Geburt ist schon länger als 110 Jahre her? Dann fragen Sie bitte beim Landesarchiv Berlin.