Geburts-Urkunde beantragen am Standort Standesamt Spandau

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis für Online-Beantragungen zwischen 01.03.-02.03.2025

Bei der Online-Beantragung dieser Dienstleistung ist zwischen dem 01. und 02. März 2025 ein technischer Fehler aufgetreten:
Nach dem Bezahlvorgang über das ePayment am Ende des Bestellprozesses haben die betroffenen Antragstellenden eine Fehlermeldung erhalten. Die Bestellungen wurden nicht an die zuständigen Fachbehörden übermittelt, obwohl der Bezahlvorgang abgeschlossen war. Somit können die betroffenen Kundinnen und Kunden die bestellten Verwaltungsleistungen nicht erhalten.

Der technische Fehler wurde bereits umgehend behoben.

Die Fachbehörden können leider vereinzelt Personen nicht direkt informieren, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten ermittelt werden konnten. Bitte prüfen Sie, ob alle der folgenden Punkte auf Ihre Bestellung zutreffen:

1. Sie haben am 1. oder 2. März 2025 diese Dienstleistung online beantragt.
2. Sie haben die Dienstleistung mit Kreditkarte bezahlt.
3. Sie haben den Antrag zur Bestellung der Dienstleistung nicht einreichen können und erhielten eine Fehlermeldung.

Wenn bei Ihnen alle drei Punkte zutreffen, melden Sie sich bitte unter der eMail-Adresse antragsservice@itdz-berlin.de, damit eine Rückerstattung der Gebühr veranlasst werden kann.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zur Beachtung!

Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.

Das Team des Standesamts Spandau von Berlin

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

      Sterberegister
      9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

      Sterberegister
      9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      geschlossen

      Sterberegister
      9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

      Sterberegister
      14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      geschlossen

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671
S-Bahn
  • S5
U-Bahn
  • U7 Rathaus Spandau

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Geburts-Urkunde beantragen

Sie wollen eine Geburts-Urkunde beantragen.
Oder Sie wollen eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register beantragen.
Hier lesen Sie, wie das geht.

Was steht in einer Geburts-Urkunde?
In einer Geburts-Urkunde stehen diese Informationen:
  • Geburts-Name und Vorname,
  • Geschlecht von der geborenen Person: Das Geschlecht kann man aber auch weglassen.
  • Tag, Ort und Uhrzeit von der Geburt,
  • Vorname und Familien-Name von den Eltern. Die Namen von den Eltern kann man aber auch weglassen.
  • Sie können die Geburts-Urkunde auch in einer anderen Sprache bekommen. Das nennt man Internationale Geburts-Urkunde.
Was ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register?
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register ist ähnlich wie eine Geburts-Urkunde.
Darin stehen alle wichtigen Informationen zur Geburt und noch mehr Informationen,
zum Beispiel über eine Adoption.
Bei einer Adoption nehmen Eltern ein fremdes Kind an.

Sie brauchen die beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register zum Beispiel,
wenn Sie heiraten.

Woher bekommen Sie die erste Geburts-Urkunde für ein Baby?
Wenn Sie ein Baby bekommen haben,
dann melden Sie die Geburt beim Standes-Amt in Ihrem Bezirk.
Das Standes-Amt schreibt die Geburt auf.
Das nennt man Erst-Beurkundung. Sie bekommen dann automatisch eine Geburts-Urkunde für Ihr Kind.

Hinweis: Mehr Informationen zur Erst-Beurkundung stehen unter: Weiterführende Informationen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Das Standes-Amt von dem Bezirk, wo Sie geboren wurden, muss Ihre Geburt damals aufgeschrieben haben.
  • Welche Personen können eine Geburts-Urkunde beantragen?
    • Sie können die Geburts-Urkunde für sich selbst beantragen.
    • Eltern, Kinder, Groß-Eltern, Enkel-Kinder, Ehe-Partner oder Lebens-Partner können auch Ihre Geburts-Urkunde beantragen.
    • Andere Verwandte, zum Beispiel Geschwister, brauchen wichtige Gründe. Sonst bekommen Sie keine Geburts-Urkunde.
    • Andere Personen brauchen ein rechtliches Interesse. Sonst bekommen Sie keine Geburts-Urkunde.
    • Oder eine Personen hat eine Vollmacht von Ihnen.
  • Wie können Sie im Internet online eine Geburts-Urkunde beantragen?
    • Sie müssen wissen, wo Sie in Berlin geboren wurden.
    • Öffnen Sie den Online-Dienst und geben Sie die Daten von der Person ein, für die Sie die Geburts-Urkunde brauchen.
    • Wählen Sie, welche Urkunde Sie wollen und wie viele.
    • Bezahlen Sie direkt online oder Sie bekommen später einen Brief mit den Kosten.
    • Das StandesAmt schaut sich Ihre Angaben an.
    • Dann bekommen Sie die Urkunden per Post.
    Sie wissen nicht, bei welchem Standes-Amt Ihre Geburt damals gemeldet wurde?
    • Dann können Sie Im Internet online die Standort-Ermittlung beauftragen.
    • Das bedeutet: Das Standes-Amt in Ihrem Bezirk sucht, bei welchem Standes-Amt Ihre Geburt gemeldet wurde.
    • Die Suche kostet 20-80 Euro extra Gebühren.
  • Wie können Sie im Standes-Amt eine Geburts-Urkunde beantragen?
    • Machen Sie einen Termin im Standes-Amt von dem Bezirk, wo Sie geboren wurden und gehen Sie selbst hin
    • oder eine andere Person geht ins Standes-Amt und beantragt eine Geburts-Urkunde von Ihnen.
    • Bringen Sie Ihren Ausweis und andere Unterlagen mit.
    • Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht die Person eine Vollmacht von Ihnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personal-Ausweis oder Reise-Pass
    Bitte bringen Sie alle Ausweise mit, die Sie haben.
  • Nachweis über Verwandtschaft
    Sie müssen beweisen, dass Sie mit der Person nah verwandt sind. Nahe Verwandte sind Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder.
    Nachweise sind zum Beispiel: Geburts-Urkunde, Ehe-Urkunde oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde.
  • Nachweis eines rechtlichen Interesses
    Sie sind nicht mit der Person verwandt.
    Aber Sie brauchen von der Person eine Geburts-Urkunde oder einen beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register.
    Dann müssen Sie beweisen: Sie haben ein rechtliches Interesse.
    Das bedeutet: Jemand braucht die Geburts-Urkunde aus wichtigen Gründen.
    Die Gründe müssen im Gesetz stehen, zum Beispiel bei einem Streit um ein Erbe.
  • Vollmacht
    Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis.
    Wenn eine Person eine Vollmacht hat, dann kann sie für eine andere Person etwas machen.
    Die Erlaubnis muss man aufschreiben.

Gebühren

  • 12 Euro
  • 6 Euro für jede weitere Urkunde. Die Urkunden müssen von der gleichen Art sein.
  • 20 Euro bis 80 Euro für eine Standort-Ermittlung

Hinweise zur Zuständigkeit

Gehen Sie zum Standes-Amt von dem Bezirk, wo Sie geboren wurden.