Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern

Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für
  • Ehegatten / gleichgeschlechtliche Lebenspartner von Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel,
  • Kinder von Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel,
  • Elternteile von ausländischen Kindern mit einem gültigen Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 4, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Satz 1, 1. Alt. oder § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (wenn sich kein zur Personensorge berechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält) sowie
  • Elternteile von ausländischen Kindern mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 (wenn sich kein zur Personensorge berechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält und wenn vor der Niederlassungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 1, 2. Alt. Aufenthaltsgesetz erteilt worden war)

Bitte beachten Sie :
1. Ihr Familienangehöriger besitzt eine Blaue Karte EU?
Dann wählen Sie bitte die Dienstleistung
"Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU"
(siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

2. Ihr Familienangehöriger besitzt eine Aufenthaltserlaubnis für
  • die Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung,
  • ein Studium,
  • eine betriebliche Aus- und Weiterbildung,
  • die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation,
  • als Gastwissenschaftler(in), wissenschaftliches oder technisches Personal oder
  • als Lehrkraft an einer Schule oder Hochschule?
Dann wählen Sie bitte die Dienstleistung
"Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften"
(siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

3. Ihr Familienangehöriger besitzt eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter?
Dann wählen Sie bitte die Dienstleistung
"Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von subsidiär Schutzberechtigten"
(siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Sie möchten einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen? Informationen zum Antrag auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

Voraussetzungen

  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    • Bei einer anerkannten Ehe oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist die persönliche Vorsprache von beiden Ehegatten/Lebenspartnern erforderlich.
    • Bei Minderjährigen ist die persönliche Vorsprache der Familie (Eltern mit Kind) erforderlich.
  • Volljährigkeit beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
    Beide Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner müssen bei Vorsprache in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Einfache deutsche Sprachkenntnisse
    Ein ausländischer Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner muss in der Regel über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des GER (mehr dazu im Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Ein Zweit- oder Nebenwohnsitz in Berlin ist nicht ausreichend.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
    siehe Abschnitt „Formulare“.
    Bitte füllen Sie für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, ein Antragsformular vollständig aus. (nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • gültiger Pass
    Für jedes Familienmitglied ist ein Pass vorzulegen.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto von jedem Antragsteller
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Familiennachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde
    nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Familiennachzug zum Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
    nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde für minderjährige Kinder
    nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweis über das Sorgerecht
    Falls ein Elternteil nicht in Deutschland lebt. (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
    • Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
    • Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt: Internationaler Urkundenverkehr.
  • Aktuelle Schulbescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
    Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige Kinder immer erforderlich.
  • Sprachzertifikat
    Grundsätzlich ist ein Sprachzertifikat über einfache deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 1 vorzulegen (mehr dazu im Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
  • Bescheinigungen über den Integrationskurs (Nur bei Verlängerung)
    Sind Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden? Dann legen Sie bitte sämtliche Nachweise und Zertifikate über die Teilnahme am Integrationskurs vor.
  • Mietvertrag
    Zusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe (zum Beispiel aktueller Kontoauszug)
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen lesen Sie dazu bitte das Merkblatt.
  • Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie in der Bedarfsgemeinschaft
    Bei der Berechnung des Lebensunterhalt werden auch die Personen einbezogen, mit denen ein Ausländer in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt oder denen er zum Unterhalt verpflichtet ist. Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen insbesondere Paare oder Elternteile und mit ihnen in einer gemeinsamen Wohnung lebende ledige Kinder vor Vollendung des 25. Lebensjahres.
    Die folgenden Nachweise zum Einkommen sind deshalb von allen Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft mit eigenem Einkommen vorzulegen.

    Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitsbescheinigung (nicht älter als 14 Tage), die letzten 6 Lohnabrechnungen, bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zusätzlich einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf

    Bei Selbstständigen: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie z.B. Handelsregisterauszug (s. bei Formulare)

    Bei (auch ergänzendem) Bezug von öffentlichen Leistungen: Alle aktuellen Bescheide (zum Beispiel vom Jobcenter, der Kindergeldstelle, der Elterngeldstelle)
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
    oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:

  • 100,00 Euro: Erwachsene
  • 50,00 Euro: Minderjährige
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
  • 93,00 Euro: Erwachsene
  • 46,50 Euro: Minderjährige
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Gebührenfrei:
  • Für Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne Leistungen nach SGB II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts ist zum Nachweis vorzulegen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

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