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Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem Working-Holiday- oder Youth Mobility- Programm für maximal 1 Jahr
- Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen.
- Staatsangehörige der Republik Korea können diese Aufenthaltserlaubnis nur im Ausnahmefall im Bundesgebiet beantragen.
Voraussetzungen
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Working-Holiday-Abkommen zwischen Deutschland und Australien, Israel, Japan oder Neuseeland
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan und Neuseeland können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen. -
Youth-Mobility-Abkommen zwischen Deutschland und Kanada
Staatsangehörige von Kanada können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen. -
Working-Holiday-Abkommen zwischen Deutschland und der Republik Korea
Staatsangehörige der Republik Korea können diese Aufenthaltserlaubnis nur im Ausnahmefall im Bundesgebiet beantragen. Dies ist dann möglich, wenn bereits ein Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet besteht, z. B. zum Besuch eines Sprachkurses. -
Alter zwischen 18 und 35 Jahren
Es gelten folgende Altersgrenzen für die Teilnahme am Programm:
- für Australien, Israel, Japan, Republik Korea und Neuseeland: mindestens 18 Jahre und höchstens 30 Jahre alt,
- für Kanada: mindestens 18 Jahre und höchstens 35 Jahre alt.
- Hauptwohnsitz in Berlin
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Gültigkeit von 1 Jahr
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Nachweis eigener Mittel von mindestens 2.000 Euro
z.B. Kontoauszug - Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
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Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- 56,00 bis 100,00 Euro: je nach technischem Aufwand
- Keine: für japanische Staatsangehörige
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache ausgestellt.
Weiterführende Informationen
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