Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Erteilung

Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen und gebündeltem Bedarfsverkehr.

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder Verzicht.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von maximal 5 Jahren erteilt.

Bitte beachten Sie, dass bei Erteilungen, Verlängerungen und Neuerteilungen alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten.

Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen kann eine Bearbeitung erfolgen.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Mindestalter
    21 Jahre,
    19 Jahre für Krankenkraftwagen
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
    Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
    Nachweis des Besitzes der Klasse B von mind. 2 Jahre bzw. 2 Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre (z.B. nach Neuerteilung)
    für Krankenkraftwagen: 1 Jahr
    Der Vorbesitz gilt nur aufgrund einer deutschen Fahrerlaubnis, einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der in Anlage 11 FeV genannt ist.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Nachweis der Fachkunde
    Für die Anträge auf Ersterteilung / Neuerteilung einer FzF für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr bedarf es ab 02.08.2021 -neben den bisher notwendigen Unterlagen- eines „Nachweises der Fachkunde“.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Vorlage des Führerscheins
    • Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein deutscher Kartenführerschein vorliegen.
    • Bei der Beantragung mit einem älteren Führerschein oder einem DDR-Führerschein muss gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragt werden.
    • Bei Vorlage eines ausländischen EU-Führerscheins bzw. eines Führerscheins der Anlage 11 betreffend, ist die gleichzeitige Beantragung der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis notwendig.
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    Nicht älter als 1 Jahr;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Nicht älter als 2 Jahre;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Funktions- und Leistungstest
    Für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
    Nicht älter als 1 Jahr;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
    Nur für Krankenkraftwagen;
    Wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden.

Gebühren

  • 43,90 Euro: Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • 221,30 Euro: Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Die Abholung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.

Für Sie zuständig

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