Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Erteilung am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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WILMA Shoppen sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:30 Uhr (nur mit Termin*)
      14:30-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      09:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08:00-15:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      08:00-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.

Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Wilmersdorfer Straße bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.

Hinweis zum Bewohnerparkausweis
Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Bewohnerparkausweise, richtet sich nach dem Nachnamen:
  • Die Buchstaben A – K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm,
  • die Buchstaben L – P werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und
  • die Buchstaben Q – Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

biometrische Lichtbilder
Bitte beachten Sie, dass die in unseren Standorten aufgestellten Lichtbildaufnahmesysteme nicht für Fotos von Kleinkindern oder Babys geeignet sind. Bringen Sie bitte in diesen Fällen Lichtbilder (QR-Code) registrierter Fotografinnen und Fotografen bei der Terminvorsprache mit.*

Die Gebühr für die Fotoaufnahme im Bürgeramt, beträgt 6,00 €.

  • Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.
Sprechzeit für gehörlose Menschen im Bürgeramt
Jeden ersten Mittwoch im Monat, in der Zeit von 11:30 bis 14:30 Uhr, findet eine Sprechstunde, für gehörlose Menschen im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Erteilung

Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen und gebündeltem Bedarfsverkehr.

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder Verzicht.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von maximal 5 Jahren erteilt.

Bitte beachten Sie, dass bei Erteilungen, Verlängerungen und Neuerteilungen alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten.

Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen kann eine Bearbeitung erfolgen.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Mindestalter
    21 Jahre,
    19 Jahre für Krankenkraftwagen
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
    Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
    Nachweis des Besitzes der Klasse B von mind. 2 Jahre bzw. 2 Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre (z.B. nach Neuerteilung)
    für Krankenkraftwagen: 1 Jahr
    Der Vorbesitz gilt nur aufgrund einer deutschen Fahrerlaubnis, einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der in Anlage 11 FeV genannt ist.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Nachweis der Fachkunde
    Für die Anträge auf Ersterteilung / Neuerteilung einer FzF für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr bedarf es ab 02.08.2021 -neben den bisher notwendigen Unterlagen- eines „Nachweises der Fachkunde“.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Vorlage des Führerscheins
    • Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein deutscher Kartenführerschein vorliegen.
    • Bei der Beantragung mit einem älteren Führerschein oder einem DDR-Führerschein muss gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragt werden.
    • Bei Vorlage eines ausländischen EU-Führerscheins bzw. eines Führerscheins der Anlage 11 betreffend, ist die gleichzeitige Beantragung der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis notwendig.
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    Nicht älter als 1 Jahr;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Nicht älter als 2 Jahre;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Funktions- und Leistungstest
    Für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
    Nicht älter als 1 Jahr;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
    Nur für Krankenkraftwagen;
    Wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden.

Gebühren

  • 45,10 Euro: Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • 222,60 Euro: Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Die Abholung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.