Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Erteilung am Standort Bürgeramt Lankwitz

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Aufgrund einer Personalentwicklungsmaßnahme ist das Bürgeramt Lankwitz am 03.05.2023 geschlossen. Auch die Abholung von Dokumenten ist an diesem Tag nicht möglich. *
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 216 selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Erteilung
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen und gebündeltem Bedarfsverkehr.
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder Verzicht.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von maximal 5 Jahren erteilt.
Bitte beachten Sie, dass bei Erteilungen, Verlängerungen und Neuerteilungen alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten.
Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen kann eine Bearbeitung erfolgen.
Voraussetzungen
-
Mindestalter
21 Jahre,
19 Jahre für Krankenkraftwagen -
Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Nachweis des Besitzes der Klasse B von mind. 2 Jahre bzw. 2 Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre (z.B. nach Neuerteilung)
für Krankenkraftwagen: 1 Jahr
Der Vorbesitz gilt nur aufgrund einer deutschen Fahrerlaubnis, einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der in Anlage 11 FeV genannt ist. -
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
-
Nachweis der Fachkunde
Für die Anträge auf Ersterteilung / Neuerteilung einer FzF für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr bedarf es ab 02.08.2021 -neben den bisher notwendigen Unterlagen- eines „Nachweises der Fachkunde“.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
-
Vorlage des Führerscheins
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein deutscher Kartenführerschein vorliegen.
Bei der Beantragung mit einem älteren Führerschein oder einem DDR-Führerschein muss gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragt werden. -
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
-
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Funktions- und Leistungstest
Für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Nur für Krankenkraftwagen;
Wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden.
Gebühren
- 43,90 Euro: Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 221,30 Euro: Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Die Abholung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bürgeramt Lankwitz
Erläuterung der Symbole
Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
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1.3km
S Lankwitz
- S25
- S26
-
1.3km
S Lankwitz
- Bus
-
-
0km
Eiswaldtstr.
- M82
-
0km
Eiswaldtstr.