Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Erteilung am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Das tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Spandaus wird empfohlen
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie max. 10 Minuten vor Ihrem Termin erst ins Rathaus Spandau einlassen können, um die Abstandsregelungen im Wartebereich sicherzustellen.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung beantragen (keine Anmeldung einer Wohnung !)
2. Abmeldung einer Wohnung (Abmeldung einer Nebenwohnung/Wegzug ins Ausland)
3. Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
4. Führungszeugnis beantragen
5. Melderegisterauskunft einholen
6. Steueridentifikationsnummer - Vergabe (formlose Anforderung)
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Befreiung von der Ausweispflicht
9. Anwohner -/Bewohnerparkausweis - Antragstellung/Umschreibung/Verlängerung/Verlust
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Berlinpass - Regelung
Sonderregelung zum Berlinpass:
Anspruchsberechtigte Personen können beim örtlich zuständigen Bürgeramt einen Berlinpass schriftlich per Post beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
⦁ Kopie Leistungsbescheid
⦁ Kopie Ausweis oder Pass
⦁ Passfoto
Bitte senden sie die vollständigen Unterlagen mit dem Stichwort “Berlinpass” an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk oder geben Sie diese vor Ort ab. Der Berlinpass wird Ihnen zugesandt.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen wird der Antrag unbearbeitet zurückgesandt.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Erteilung
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen und gebündeltem Bedarfsverkehr.
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder Verzicht.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von maximal 5 Jahren erteilt.
Bitte beachten Sie, dass bei Erteilungen, Verlängerungen und Neuerteilungen alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten.
Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen kann eine Bearbeitung erfolgen.
Voraussetzungen
-
Mindestalter
21 Jahre,
19 Jahre für Krankenkraftwagen -
Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Nachweis des Besitzes der Klasse B von mind. 2 Jahre bzw. 2 Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre (z.B. nach Neuerteilung)
für Krankenkraftwagen: 1 Jahr
Der Vorbesitz gilt nur aufgrund einer deutschen Fahrerlaubnis, einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der in Anlage 11 FeV genannt ist. -
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
-
Nachweis der Fachkunde
Für die Anträge auf Ersterteilung / Neuerteilung einer FzF für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr bedarf es ab 02.08.2021 -neben den bisher notwendigen Unterlagen- eines „Nachweises der Fachkunde“.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
-
Vorlage des Führerscheins
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein deutscher Kartenführerschein vorliegen.
Bei der Beantragung mit einem älteren Führerschein oder einem DDR-Führerschein muss gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragt werden. -
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
-
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Funktions- und Leistungstest
Für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Nur für Krankenkraftwagen;
Wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden.
Gebühren
- 43,90 Euro: Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 221,30 Euro: Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Die Abholung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.
Kontakt
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