Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.

  • Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.

  • Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.

  • Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin

Wenn Sie nach Berlin gezogen sind, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug hier anzumelden. Sie bekommen dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit Ihrer neuen Adresse, sofern Sie Ihr altes Kennzeichen behalten.

Ihr altes Kennzeichen können Sie behalten, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Auf Wunsch können Sie auch ein Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. In diesem Fall wird Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. eine Zulassungsbescheinigung Teil II zugeteilt. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen (unter "Weiterführende Informationen").

Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, gilt dasselbe, zum Beispiel nach einer Betriebsverlegung.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.

Seit dem 01.10.2019 besteht die Möglichkeit für Privatpersonen, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Umzug nach Berlin
    Sie sind umgezogen nach Berlin. Sie sind jetzt mit Ihrem Haupt-Wohnsitz hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
    • Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Berlin haben.
    • Falls Sie innerhalb von Berlin umgezogen sind, müssen Sie Ihre Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen (unter "Weiterführende Informationen").
  • Umzug innerhalb von Deutschland
    Falls Sie aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, wählen Sie bitte die entsprechende Dienstleistung:
    • wenn Sie innerhalb der EU umgezogen sind: "Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeuges" (unter "Weiterführende Informationen")
    • wenn Sie in die EU gezogen sind: "Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges" (unter "Weiterführende Informationen")
  • Kein Halter-Wechsel
    Sie sind Halterin oder Halter des Fahrzeugs und wollen Halterin oder Halter bleiben.
    • Falls Sie das Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter zulassen wollen, siehe "Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel" (unter "Weiterführende Informationen").
  • Persönliches Erscheinen mit Termin (Vertretung möglich)
    Den Antrag können Sie oder ein Bevollmächtigter nur vor Ort stellen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
    Der Name, den Sie bei der Termin-Vereinbarung Namen angeben, muss der Name der künftigen Halterin oder des künftigen Halters sein - auch wenn jemand anders die Halterin oder den Halter an diesem Termin vertreten soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel
  • SEPA-Lastschriftmandat (entfällt, sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten)
  • Ausweis-Dokument
    Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass mit Meldebescheinigung;
    • Falls das Fahrzeug auf Sie persönlich zugelassen ist: Nachweis über Ihren Wohnsitz wahlweise durch Ihren Personalausweis oder durch Ihren Reisepass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie).
    • Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung in Kopie
  • Gewerbe-Anmeldung
    (Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll)
  • Auszug aus dem Handelsregister
    (Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll)
    • bei einer GmbH & Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt
  • Auszug aus dem Vereinsregister
    (Falls das Fahrzeug auf ein Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll)
  • Bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis-Dokument
    Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
    • schriftliche Vollmacht
    • Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
    • Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
    Das gilt auch bei Unternehmen und Vereinen, wenn sich die Vertretungsberechtigung nicht ergibt aus der Gewerbe-Anmeldung oder einem Register-Auszug.
  • Bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis-Dokumente der Erziehungsberechtigten
  • HU-Prüfbericht (falls fällig)
    Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung (HU), zum Beispiel
    • durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn die dort eingetragene Hauptuntersuchung noch gültig ist, oder
    • durch den Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
    Für ein neues Berliner Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis. Ist das Fahrzeug noch zugelassen und behalten Sie Ihr bisheriges Kennzeichen, ist die Vorlage der ZBII entbehrlich. Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist der Fahrzeugbrief generell vorzulegen.
  • alte Nummernschilder (soweit vorhanden)
    Entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug oder bei noch zugelassenem Fahrzeug und dem Wunsch, das Kennzeichen weiter zu führen.

Gebühren

17,50 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Chat

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