Sie haben ein Fahrzeug erworben, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet war. Sie haben die Möglichkeit sich vorab ein Kennzeichen ihrer Wahl zu reservieren - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. Informationen zur Verfügbarkeit, sowie den möglichen Kennzeichenkombinationen erhalten Sie im Internet unter Wunschkennzeichen - Online. Es besteht seit dem 01.10.2019 auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen beizubehalten.
Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch.
Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Seit dem 01.10.2019 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Kraftfahrzeug - Wiederzulassung eines länger als 7 Jahre abgemeldeten Fahrzeugs
Online - Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Online - Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel beantragen
Zulassung eines aus dem EU-Ausland / EWR eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges