Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
- Ferdinand-Schultze-Str. 55 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3445
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
Bürknersfelder Str. West
- 294
-
Grenzgrabenstr.
- 294
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
-
Tram
-
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Schalkauer Str.
- 16
- M6
-
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
-
Arendsweg
- 16
- M6
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Rhinstr./Plauener Str.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin
Wenn Sie nach Berlin gezogen sind, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug hier anzumelden. Sie bekommen dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit Ihrer neuen Adresse, sofern Sie Ihr altes Kennzeichen behalten.
Ihr altes Kennzeichen können Sie behalten, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Auf Wunsch können Sie auch ein Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. In diesem Fall wird Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. eine Zulassungsbescheinigung Teil II zugeteilt. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen (unter "Weiterführende Informationen").
Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, gilt dasselbe, zum Beispiel nach einer Betriebsverlegung.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Seit dem 01.10.2019 besteht die Möglichkeit für Privatpersonen, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Ihr altes Kennzeichen können Sie behalten, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Auf Wunsch können Sie auch ein Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. In diesem Fall wird Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. eine Zulassungsbescheinigung Teil II zugeteilt. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen (unter "Weiterführende Informationen").
Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, gilt dasselbe, zum Beispiel nach einer Betriebsverlegung.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Seit dem 01.10.2019 besteht die Möglichkeit für Privatpersonen, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Umzug nach Berlin
Sie sind umgezogen nach Berlin. Sie sind jetzt mit Ihrem Haupt-Wohnsitz hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
- Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Berlin haben.
- Falls Sie innerhalb von Berlin umgezogen sind, müssen Sie Ihre Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen (unter "Weiterführende Informationen").
-
Umzug innerhalb von Deutschland
Falls Sie aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, wählen Sie bitte die entsprechende Dienstleistung:
- wenn Sie innerhalb der EU umgezogen sind: "Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeuges" (unter "Weiterführende Informationen")
- wenn Sie in die EU gezogen sind: "Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges" (unter "Weiterführende Informationen")
-
Kein Halter-Wechsel
Sie sind Halterin oder Halter des Fahrzeugs und wollen Halterin oder Halter bleiben.
- Falls Sie das Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter zulassen wollen, siehe "Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel" (unter "Weiterführende Informationen").
-
Persönliches Erscheinen mit Termin (Vertretung möglich)
Den Antrag können Sie oder ein Bevollmächtigter nur vor Ort stellen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
Der Name, den Sie bei der Termin-Vereinbarung Namen angeben, muss der Name der künftigen Halterin oder des künftigen Halters sein - auch wenn jemand anders die Halterin oder den Halter an diesem Termin vertreten soll.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel
- SEPA-Lastschriftmandat (entfällt, sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten)
-
Ausweis-Dokument
Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass mit Meldebescheinigung;
- Falls das Fahrzeug auf Sie persönlich zugelassen ist: Nachweis über Ihren Wohnsitz wahlweise durch Ihren Personalausweis oder durch Ihren Reisepass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie).
- Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung in Kopie
-
Gewerbe-Anmeldung
(Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll) -
Auszug aus dem Handelsregister
(Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll)
- bei einer GmbH & Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt
-
Auszug aus dem Vereinsregister
(Falls das Fahrzeug auf ein Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll) -
Bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis-Dokument
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
- Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
- Bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis-Dokumente der Erziehungsberechtigten
-
HU-Prüfbericht (falls fällig)
Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung (HU), zum Beispiel
- durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn die dort eingetragene Hauptuntersuchung noch gültig ist, oder
- durch den Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
-
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
Für ein neues Berliner Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis. Ist das Fahrzeug noch zugelassen und behalten Sie Ihr bisheriges Kennzeichen, ist die Vorlage der ZBII entbehrlich. Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist der Fahrzeugbrief generell vorzulegen. -
alte Nummernschilder (soweit vorhanden)
Entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug oder bei noch zugelassenem Fahrzeug und dem Wunsch, das Kennzeichen weiter zu führen.
Formulare
Gebühren
17,50 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Wunschkennzeichen reservieren (Dienstleistung)
- Zulassung von Fahrzeugen auf Unternehmen und Vereinigungen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zu Steuervergünstigungen / Steuerbefreiungen (Generalzolldirektion)
- Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein (Dienstleistung)
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeuges (Dienstleistung)
- Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges (Dienstleistung)
- Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel (Dienstleistung)