Anmeldung einer Wohnung am Standort Bürgeramt Tegel

Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Bürgeramt Tegel
- Berliner Str. 35, 13507 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 4664-108999
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-16.00 Uhr nur mit Termin
-
Dienstag
-
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
-
Mittwoch
-
08.00-14.00 Uhr nur mit Termin
-
Donnerstag
-
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr nur mit Termin
Hinweis für Terminkunden
Bitte pro Person einen Termin beantragen
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Tegel
- S25
-
2km
S Eichborndamm
- S25
-
0.6km
S Tegel
- Bus
-
-
0.1km
U Borsigwerke
- U6
- 133
- N6
-
0.4km
Berlin, Veitstr.
- 133
- N6
-
0.5km
Namslaustr.
- 133
- N6
-
0.6km
Trettachzeile
- 125
- N33
-
0.7km
S Tegel
- N25
- 133
-
0.1km
U Borsigwerke
Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.Unser Warteraum befindet sich in Raum 101.
Im Warteraum befindet sich der Ausweisautomat.
Hier können Sie ein biometrisches Passfoto, Ihre Unterschrift und ggf. Ihre Fingerdrücke elektronisch hinterlegen, um diese dann von den Mitarbeitenden bei der Bearbeitung Ihrer Pass- und Ausweisanträge oder für die Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels abrufen zu lassen. Sie erhalten kein gedrucktes Foto. Die Gebühr für die Nutzung des Automaten (5 Euro) entrichten Sie gemeinsam mit der Verwaltungsgebühr im Rahmen der Bedienung.
Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.
- Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.
- Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
- Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
Neheimer Str. 63
13507 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Anmeldung einer Wohnung
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei Ihrer Meldebehörde an, wenn
Zuzug aus dem Ausland
Sollte es sich um einen Zuzug aus dem Ausland handeln, beachten Sie bitte entsprechende Quarantänevorschriften (unter "Weiterführende Informationen"). Die persönliche Vorsprache im Bürgeramt ist erst nach einer eventuellen Quarantäne möglich.
Ausnahme von der Meldefrist
Eine Ausnahme von dieser Meldefrist (14 Tage) besteht nur, wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt in Berlin nicht länger als sechs Monate dauert.
Falls Sie sonst im Ausland wohnen, gilt eine Frist von drei Monaten. Wer nach Ablauf von sechs oder drei Monaten nicht ausgezogen ist, hat sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde anzumelden.
Umzug eines minderjährigen Kindes
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Ein Muster für die Erklärung finden Sie im Abschnitt „Formulare“.
- Sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
- Sie aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind oder
- Sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind.
Zuzug aus dem Ausland
Sollte es sich um einen Zuzug aus dem Ausland handeln, beachten Sie bitte entsprechende Quarantänevorschriften (unter "Weiterführende Informationen"). Die persönliche Vorsprache im Bürgeramt ist erst nach einer eventuellen Quarantäne möglich.
Ausnahme von der Meldefrist
Eine Ausnahme von dieser Meldefrist (14 Tage) besteht nur, wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt in Berlin nicht länger als sechs Monate dauert.
Falls Sie sonst im Ausland wohnen, gilt eine Frist von drei Monaten. Wer nach Ablauf von sechs oder drei Monaten nicht ausgezogen ist, hat sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde anzumelden.
Umzug eines minderjährigen Kindes
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Ein Muster für die Erklärung finden Sie im Abschnitt „Formulare“.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Sie können sich nur vor Ort anmelden oder sich durch eine andere Person vor Ort vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mitgeben. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben. Das Anmelde-Formular finden Sie im Abschnitt „Formulare“.
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass für ausländische Staatsangehörige.
Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit. -
Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung (bei mehreren Wohnungen)
Nur wenn Sie Ihre bisherige Wohnung in Deutschland nicht aufgeben und die neue Wohnung zusätzlich anmelden wollen, muss für Sie und Ihre ggf. mitziehenden Familienmitglieder eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmt werden. -
Anmeldeformular
Personen einer Familie, die aus der bisherigen Wohnung zusammen in die neue Wohnung ziehen, können gemeinsam ein Anmeldeformular benutzen.
Bei mehr als 2 anzumeldenden Personen bitte weiteren Meldeschein benutzen.
Bitte beachten Sie im Bereich "Weiterführende Informationen" die "Weiterführenden Hinweise zu Anmeldungen" . -
Personenstandsurkunde
Für Ihre erste Anmeldung in Berlin ist es ggf. zusätzlich erforderlich, Personenstandsurkunden (wie z.B.: Heirats-, Geburtsurkunde) vorzulegen.
Bereits vorhandene Urkunden sollten daher vorsorglich mitgebracht werden. -
Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters
Seit dem 1. November 2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Einzugsbestätigung.
Ein Muster für die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung. -
ggf. Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters für ukrainische Geflüchtete
Die "Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete" zur Vorlage beim LEA oder LAF wird von den Bürgerämtern als Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters anerkannt. -
ggf. die Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten und dessen Pass oder Personalausweis
Ein Muster für die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Anmeldungen können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Ummeldungen die Berliner Bürgerämter zuständig.
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung wenden sich bitte an das Flüchtlingsbürgeramt in Mitte (Rathaus Tiergarten) bzw. an das Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm - zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau).
- Für Geflüchtete aus der Ukraine sind für Erstanmeldungen die Flüchtlingsbürgerämter zuständig.