Anmeldung einer Wohnung am Standort Bürgeramt Biesdorf - Center
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Bürgeramt Biesdorf - Center
- Elsterwerdaer Platz 3 , 12683 Berlin
-
PostanschriftBürgeramt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-5515
- E-Mail: buergeramt.biesdorfcenter@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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07:30 bis 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
07:30 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30 bis 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Informationen:
- Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.
- Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
- Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
- Was kann ich schriftlich erledigen?
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- U Elsterwerdaer Platz: X69, 108, 190, 269, 398, 154
- U-Bahn
-
- U Elsterwerdaer Platz: U5
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Anmeldung einer Wohnung
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei Ihrer Meldebehörde an, wenn
Zuzug aus dem Ausland
Sollte es sich um einen Zuzug aus dem Ausland handeln, beachten Sie bitte entsprechende Quarantänevorschriften (unter "Weiterführende Informationen"). Die persönliche Vorsprache im Bürgeramt ist erst nach einer eventuellen Quarantäne möglich.
Ausnahme von der Meldefrist
Eine Ausnahme von dieser Meldefrist (14 Tage) besteht nur, wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt in Berlin nicht länger als sechs Monate dauert.
Falls Sie sonst im Ausland wohnen, gilt eine Frist von drei Monaten. Wer nach Ablauf von sechs oder drei Monaten nicht ausgezogen ist, hat sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde anzumelden.
Umzug eines minderjährigen Kindes
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Ein Muster für die Erklärung finden Sie im Abschnitt „Formulare“.
- Sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
- Sie aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind oder
- Sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind.
Zuzug aus dem Ausland
Sollte es sich um einen Zuzug aus dem Ausland handeln, beachten Sie bitte entsprechende Quarantänevorschriften (unter "Weiterführende Informationen"). Die persönliche Vorsprache im Bürgeramt ist erst nach einer eventuellen Quarantäne möglich.
Ausnahme von der Meldefrist
Eine Ausnahme von dieser Meldefrist (14 Tage) besteht nur, wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt in Berlin nicht länger als sechs Monate dauert.
Falls Sie sonst im Ausland wohnen, gilt eine Frist von drei Monaten. Wer nach Ablauf von sechs oder drei Monaten nicht ausgezogen ist, hat sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde anzumelden.
Umzug eines minderjährigen Kindes
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Ein Muster für die Erklärung finden Sie im Abschnitt „Formulare“.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Sie können sich nur vor Ort anmelden oder sich durch eine andere Person vor Ort vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mitgeben. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben. Das Anmelde-Formular finden Sie im Abschnitt „Formulare“.
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass für ausländische Staatsangehörige.
Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit. -
Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung (bei mehreren Wohnungen)
Nur wenn Sie Ihre bisherige Wohnung in Deutschland nicht aufgeben und die neue Wohnung zusätzlich anmelden wollen, muss für Sie und Ihre ggf. mitziehenden Familienmitglieder eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmt werden. -
Anmeldeformular
Personen einer Familie, die aus der bisherigen Wohnung zusammen in die neue Wohnung ziehen, können gemeinsam ein Anmeldeformular benutzen.
Bei mehr als 2 anzumeldenden Personen bitte weiteren Meldeschein benutzen.
Bitte beachten Sie im Bereich "Weiterführende Informationen" die "Weiterführenden Hinweise zu Anmeldungen" . -
Personenstandsurkunde
Für Ihre erste Anmeldung in Berlin ist es ggf. zusätzlich erforderlich, Personenstandsurkunden (wie z.B.: Heirats-, Geburtsurkunde) vorzulegen.
Bereits vorhandene Urkunden sollten daher vorsorglich mitgebracht werden. -
Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters
Seit dem 1. November 2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Einzugsbestätigung.
Ein Muster für die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung. -
ggf. Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters für ukrainische Geflüchtete
Die "Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete" zur Vorlage beim LEA oder LAF wird von den Bürgerämtern als Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters anerkannt. -
ggf. die Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten und dessen Pass oder Personalausweis
Ein Muster für die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Anmeldungen können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Ummeldungen die Berliner Bürgerämter zuständig.
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung wenden sich bitte an das Flüchtlingsbürgeramt in Mitte (Rathaus Tiergarten) bzw. an das Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm - zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau).
- Für Geflüchtete aus der Ukraine sind für Erstanmeldungen die Flüchtlingsbürgerämter zuständig.