Standort: Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

(Stand: 16.09.2022)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir bitten Sie um Verständnis, dass derzeit keine Terminbuchungen zur persönlichen Vorsprache im Standesamt möglich sind. Wegen anhaltender personeller Engpässe werden vorrangig Geburten und Sterbefälle beurkundet sowie vereinbarte Eheschließungen durchgeführt. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens ist dennoch mit Verzögerungen zu rechnen. Die Standesbeamtinnen unternehmen alles ihnen Mögliche, um die Vielzahl der vorliegenden Anmeldungen von Eheschließungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Dennoch kann es insbesondere bei der Prüfung der Ehefähigkeit zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Bitte beachten Sie unsere unten stehenden Hinweise zur Vaterschaftsanerkennung!

Wir bitten zudem, von Sachstandsnachfragen und spontanen Vorsprachen ohne Termin abzusehen.

Weiteres zur Situation im Standesamt Marzahn-Hellersdorf erfahren Sie in der Pressemitteilung vom 4. August 2022.

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Kontakt

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Sonstige Hinweise zum Standort

  • Vaterschaftsanerkennung
Aufgrund personeller Engpässe können im Standesamt Marzahn-Hellersdorf voraussichtlich bis auf Weiteres keine Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung entgegengenommen werden.
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Erklärung sind auch Jugendämter und Notare. Dort können Sie zusätzlich, wenn gewünscht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben.
Auf der Internetseite des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf gibt es dazu ausführliche Informationen.

  • Sterbefälle anzeigen
Bestattungsunternehmen können dienstags und donnerstags jeweils von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr die gesonderte Terminsprechzeit nutzen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin auf unserer neuen Internetseite, um Sterbefälle anzuzeigen!

  • Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
Die Zusendung von Geburtsurkunden für die Erstbeurkundung Neugeborener erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Gegebenenfalls erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch oder per Post.

  • Erreichbarkeit (telefonisch)
Für dringende Fragen erreichen Sie das Standesamt montags und donnerstags jeweils von 09:00 bis 10:00 Uhr telefonisch unter (030) 90293-2177. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer außerhalb der telefonischen Sprechzeiten nicht erreichbar ist.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Angebotene Dienstleistungen

  • Lebenspartnerschaft im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
  • Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
  • Namenserklärung - Familiennamen für ein neugeborenes Kind bestimmen
  • Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen
  • Namensrechtliche Erklärung - Früheren Namen oder Geburtsnamen wiederannehmen
  • Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern
  • Namensrechtliche Erklärung - Vorname/Nachname an das deutsche Recht angleichen
  • Namensrechtliche Erklärungen - Anschlusserklärung eines Kindes abgeben
  • Namensrechtliche Erklärungen - Einbenennung eines Kindes beantragen
  • Namensrechtliche Erklärungen - Einwilligungserklärung für ein Kind abgeben
  • Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
  • Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
  • Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
  • Namensrechtliche Erklärungen - Nachname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
  • Namensrechtliche Erklärungen - Neubestimmung des Geburtsnamens für ein Kind erklären
  • Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben
  • Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Ehe abgeben
  • Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Lebenspartnerschaft abgeben
  • Vaterschaftsanerkennung erklären

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