Eheurkunde beantragen

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen. Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Ehe tatsächlich geschlossen wurde und das einst die Ehe beurkundet hat.

Die Eheurkunde enthält folgende Angaben:
  • Tag und Ort der Eheschließung
  • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Eheschließenden – jeweils vor und nach der Eheschließung
  • Tag und Ort der Geburt beider Eheschließenden

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
  • Den Online-Antrag können Sie nur nutzen, wenn Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist.
2. Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist und Sie als Ereignisort lediglich Berlin angeben können, dann geben Sie zunächst online eine Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamtes in Auftrag und stellen anschließend den Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde.
  • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro betragen, dies richtet sich nach dem Aufwand der Suche.
  • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche.
  • Stellen Sie anschließend einen Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister- online oder persönlich vor Ort.
Mehrsprachige / Internationale Eheurkunde
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Sie enthält außer den Angaben zur Eheschließung auch spätere Änderungen, die etwa durch Auflösung der Eheschließung oder durch Namensänderungen anstehen.

Hinweis
Für Eheschließungen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • beiden Eheschließenden
    • einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Ehe)
    (unter "Formulare")
    kostenpflichtig
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    • Diese können Sie entweder online oder persönlich vor Ort beantragen.
    • Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder): Verwandtschaftsnachweis
    zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Wenn Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind: Nachweis eines rechtlichen Interesses
    zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
  • Wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen: Vollmacht
    Vorlage der Vollmacht
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Ehe)
    Geben Sie zunächst eine Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamtes in Auftrag und stellen anschließend den Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde.

Gebühren

  • 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: Eheurkunde mehrsprachig / international
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Ehe)

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe tatsächlich geschlossen wurde (unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Anmeldung der Eheschließung). Sollte Ihnen lediglich der Eheschließungsort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
  • Landesarchiv: Sollte die Eheschließung bereits länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.

Für Sie zuständig

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