Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine verlängern

20.12.2023

Wegen des weiter anhaltenden Kriegsgeschehens in der Ukraine hatte der Rat der Europäischen Union am 19. Oktober 2023 beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein Jahr bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

Due to the ongoing war in Ukraine, the Council of the European Union decided on October 19, 2023 to extend the temporary protection for refugees from Ukraine by one year until March 4, 2025.

Weitere Informationen unter / Further information at: Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine

Voraussetzungen

  • keine Angaben

Erforderliche Unterlagen

  • keine Angaben

Gebühren

keine Angaben

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