Führerschein abholen

Ihr Führerschein ist eine offizielle Bestätigung, dass Sie berechtigt sind, Fahrzeuge bestimmter Klassen zu führen. Wenn Sie bei Ihrem Antrag auf einen neuen Führerschein die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt haben, können Sie diesen nach seiner Fertigstellung im Bürgeramt abholen. Auf Ihrer Antragsbescheinigung ist dies vermerkt. Für die Abholung Ihres Führerscheins im Bürgeramt ist keine Terminbuchung erforderlich.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen der folgenden Führerscheine im Bürgeramt beantragt:
    • Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein,
    • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl oder
    • Kartenführerschein umtauschen
  • Sie hatten bei Antragstellung die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt
  • Persönliches Vorsprache
    • Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.
    • Sie können den Führerschein durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen.
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Bitte die Hinweise zum Bearbeitungsstand beachten
    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei der Fahrerlaubnisbehörde zwischen 14 Tagen und 3 Monaten variieren kann, und der aktuelle Bearbeitungsstand keine genauen Rückschlüsse auf das Abholdatum Ihrer Dokumente zulässt. Wir empfehlen, sich regelmäßig über den Bearbeitungsstand zu unter zu informieren. Bitte beachten Sie, dass es keine gesonderte Benachrichtigung über die Fertigstellung Ihres Führerscheins gibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsbescheinigung
  • Personalausweis bzw. Pass
  • ggf. Vorlage des „alten“ Führerscheins
  • Bei Vertretung: Vollmacht vom Antragstellenden, Kopie des Personalausweises, ggf. den alten Führerschein

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

14 Tage bis 3 Monate

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.

Für Sie zuständig

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