Fahrerlaubnis abholen am Standort Bürgeramt Weißensee - Abholung von Dokumenten

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Die Pankower Bürgerämter sind am Donnerstag, dem 30. April 2026 abweichend von den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
Statt der üblichen Öffnungszeit von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr, stehen die Bürgerämter an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Die bezirklichen Auslegungsstellen für Volksbegehren sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürgerinnen und Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Pankower Bürgerämter bleiben vom 17. Dezember 2025 bis zum 19. Dezember 2025 aufgrund von Fortbildungsschulungen ganztägig geschlossen. Dies betrifft alle vier Standorte: Buch, Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee.

Die Dokumentenausgaben der Bürgerämter sind am 17. Dezember und 18. Dezember geöffnet, so dass eine Abholung von fertiggestellten Dokumenten (Pässe, Ausweise, Führerscheine) auch an diesen beiden Tagen möglich ist.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis abholen

Ihr Führerschein ist eine offizielle Bestätigung, dass Sie berechtigt sind, Fahrzeuge bestimmter Klassen zu führen. Wenn Sie bei Ihrem Antrag auf einen neuen Führerschein die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt haben, können Sie diesen nach seiner Fertigstellung im Bürgeramt abholen. Auf Ihrer Antragsbescheinigung ist dies vermerkt. Für die Abholung Ihres Führerscheins im Bürgeramt ist keine Terminbuchung erforderlich.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen der folgenden Führerscheine im Bürgeramt beantragt:
    • Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein,
    • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl oder
    • Kartenführerschein umtauschen
  • Sie hatten bei Antragstellung die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt
  • Persönliches Vorsprache
    • Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.
    • Sie können den Führerschein durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen.
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Bitte die Hinweise zum Bearbeitungsstand beachten
    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei der Fahrerlaubnisbehörde zwischen 14 Tagen und 3 Monaten variieren kann, und der aktuelle Bearbeitungsstand keine genauen Rückschlüsse auf das Abholdatum Ihrer Dokumente zulässt. Wir empfehlen, sich regelmäßig über den Bearbeitungsstand zu unter zu informieren. Bitte beachten Sie, dass es keine gesonderte Benachrichtigung über die Fertigstellung Ihres Führerscheins gibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsbescheinigung
  • Personalausweis bzw. Pass
  • ggf. Vorlage des „alten“ Führerscheins
  • Bei Vertretung: Vollmacht vom Antragstellenden, Kopie des Personalausweises, ggf. den alten Führerschein

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

14 Tage bis 3 Monate

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.