Fahrerlaubnis abholen am Standort Bürgeramt Wedding - Abholung von Dokumenten

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich.

Das Finanzamt hat nur zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Dienstag und Mittwoch 08.00 - 14.00 Uhr
  • Donnerstag 12.00 - 18.00 Uhr

Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Die Abholung von fertiggestellten Dokumenten ist montags bis freitags innerhalb der entsprechenden Öffnungszeiten des Bürgeramts ohne Wartenummer und Termin direkt bei der Dokumentenausgabe möglich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis abholen

Ihr Führerschein ist eine offizielle Bestätigung, dass Sie berechtigt sind, Fahrzeuge bestimmter Klassen zu führen. Wenn Sie bei Ihrem Antrag auf einen neuen Führerschein die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt haben, können Sie diesen nach seiner Fertigstellung im Bürgeramt abholen. Auf Ihrer Antragsbescheinigung ist dies vermerkt. Für die Abholung Ihres Führerscheins im Bürgeramt ist keine Terminbuchung erforderlich.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen der folgenden Führerscheine im Bürgeramt beantragt:
    • Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein,
    • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl oder
    • Kartenführerschein umtauschen
  • Sie hatten bei Antragstellung die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt
  • Persönliches Vorsprache
    • Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.
    • Sie können den Führerschein durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen.
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Bitte die Hinweise zum Bearbeitungsstand beachten
    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei der Fahrerlaubnisbehörde zwischen 14 Tagen und 3 Monaten variieren kann, und der aktuelle Bearbeitungsstand keine genauen Rückschlüsse auf das Abholdatum Ihrer Dokumente zulässt. Wir empfehlen, sich regelmäßig über den Bearbeitungsstand zu unter zu informieren. Bitte beachten Sie, dass es keine gesonderte Benachrichtigung über die Fertigstellung Ihres Führerscheins gibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsbescheinigung
  • Personalausweis bzw. Pass
  • ggf. Vorlage des „alten“ Führerscheins
  • Bei Vertretung: Vollmacht vom Antragstellenden, Kopie des Personalausweises, ggf. den alten Führerschein

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

14 Tage bis 3 Monate

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.