Kraftfahrzeug - Carsharingplakette beantragen
Mit einer Carsharing-Plakette werden Carsharing-Fahrzeuge eindeutig gekennzeichnet. Die Plakette muss gut sichtbar, innen an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden. Durch die Kennzeichnung können Carsharing-Fahrzeuge beim Parken und bei den Parkgebühren leichter bevorrechtigt werden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Ausstellung einer Carsharing-Plakette", wenn Ihr Carsharing-Fahrzeug bereits zugelassen ist. Das können Sie vorzugsweise online erledigen. Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich vor Ort (mit Termin) oder schriftlich per Post stellen.
3. Ihr Antrag wird mit den eingereichten Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle geprüft.
4. Wenn Sie den Antrag online stellen, zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Dienst; vor Ort zahlen Sie die Gebühr am Kassenautomat; bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
5. Die Carsharing-Plakette wird Ihnen per Post zugeschickt; bei Antragstellung vor Ort erhalten die Plakette direkt vor Ort.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Ausstellung einer Carsharing-Plakette", wenn Ihr Carsharing-Fahrzeug bereits zugelassen ist. Das können Sie vorzugsweise online erledigen. Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich vor Ort (mit Termin) oder schriftlich per Post stellen.
- Hinweis: Sofern das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, können Sie die Charsharing-Plakette im Zusammenhang der Zulassung mit beantragen.
3. Ihr Antrag wird mit den eingereichten Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle geprüft.
4. Wenn Sie den Antrag online stellen, zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Dienst; vor Ort zahlen Sie die Gebühr am Kassenautomat; bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
5. Die Carsharing-Plakette wird Ihnen per Post zugeschickt; bei Antragstellung vor Ort erhalten die Plakette direkt vor Ort.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sie sind ein Carsharing-Anbieter
Sie sind als Carsharing-Anbieter eingetragener Halter des Fahrzeugs. - Es handelt sich um ein Carsharing-Fahrzeug
- Das Fahrzeug muss bereits zugelassen sein
- Wenn Ihr Fahrzeug noch nicht zugelassen ist: Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Carsharing-Plakette im Rahmen der Zulassung
-
Für die Online-Antragstellung (optional): Registrierung/Anmeldung mit dem BundID-Konto
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante „Online-Ausweis“ (empfohlen) oder „Elster-Zertifikat“. -
Für die Online-Antragstellung (optional): Online-Ausweisfunktion (eID) (empfohlen) oder Elster-Zertifikat
Für die Anmeldung bei Ihrem BundID-Konto mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
-
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung einer Carsharingplakette für bereits zugelassene Carsharing-Fahrzeuge
Stellen Sie den Antrag vorzugsweise online. Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich vor Ort (mit Termin) stellen oder schriftlich per Post mit Unterlagen in Kopie.
- Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im PDF- oder JPG-Format bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 4 MB groß sein.
- Hinweis: Sofern das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, können Sie die Charsharing-Plakette im Zusammenhang der Zulassung mit beantragen.
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Auflistung der Fahrzeuge
Sollte die Beantragung für mehrere Fahrzeuge erfolgen, listen Sie die Fahrzeuge bitte in einem Dokument auf und schicken dieses als Anlage mit. -
Handelsregisterauszug
Daraus muss hervorgehen, dass Carsharing Unternehmensgegenstand ist. -
Erklärung, dass es sich um ein Carsharing-Fahrzeug eines Carsharing-Anbieters handelt
Formlose Erklärung der Geschäftsführung, dass das Fahrzeug ein Carsharingfahrzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 CsgG und ihr Unternehmen ein Carsharinganbieter im Sinne des § 2 Nr. 2 CsgG sind. - AGBs und Vertragsbedingungen Ihres Unternehmens
Gebühren
- 11,00 Euro
- Bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen zahlen Sie die Gebühr für die Plakette zuzüglich der Gebühr für die Zulassung.