Kraftfahrzeug - Carsharingplakette beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.

  • Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.

  • Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.

  • Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Kraftfahrzeug - Carsharingplakette beantragen

Mit einer Carsharing-Plakette werden Carsharing-Fahrzeuge eindeutig gekennzeichnet. Die Plakette muss gut sichtbar, innen an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden. Durch die Kennzeichnung können Carsharing-Fahrzeuge beim Parken und bei den Parkgebühren leichter bevorrechtigt werden.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Ausstellung einer Carsharing-Plakette", wenn Ihr Carsharing-Fahrzeug bereits zugelassen ist. Das können Sie vorzugsweise online erledigen. Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich vor Ort (mit Termin) oder schriftlich per Post stellen.
  • Hinweis: Sofern das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, können Sie die Charsharing-Plakette im Zusammenhang der Zulassung mit beantragen.
2. Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür können Sie optional Ihr BundID-Konto nutzen. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit. Wenn Sie kein BundID-Konto nutzen möchten, können Sie Ihre Daten auch manuell eingeben.

3. Ihr Antrag wird mit den eingereichten Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle geprüft.

4. Wenn Sie den Antrag online stellen, zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Dienst; vor Ort zahlen Sie die Gebühr am Kassenautomat; bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

5. Die Carsharing-Plakette wird Ihnen per Post zugeschickt; bei Antragstellung vor Ort erhalten die Plakette direkt vor Ort.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Carsharingplakette für bereits zugelassene Carsharing-Fahrzeuge
    Stellen Sie den Antrag vorzugsweise online. Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich vor Ort (mit Termin) stellen oder schriftlich per Post mit Unterlagen in Kopie.

    • Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im PDF- oder JPG-Format bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 4 MB groß sein.
    • Hinweis: Sofern das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, können Sie die Charsharing-Plakette im Zusammenhang der Zulassung mit beantragen.
  • Auflistung der Fahrzeuge
    Sollte die Beantragung für mehrere Fahrzeuge erfolgen, listen Sie die Fahrzeuge bitte in einem Dokument auf und schicken dieses als Anlage mit.
  • Handelsregisterauszug
    Daraus muss hervorgehen, dass Carsharing Unternehmensgegenstand ist.
  • Erklärung, dass es sich um ein Carsharing-Fahrzeug eines Carsharing-Anbieters handelt
    Formlose Erklärung der Geschäftsführung, dass das Fahrzeug ein Carsharingfahrzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 CsgG und ihr Unternehmen ein Carsharinganbieter im Sinne des § 2 Nr. 2 CsgG sind.
  • AGBs und Vertragsbedingungen Ihres Unternehmens

Gebühren

  • 11,00 Euro
  • Bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen zahlen Sie die Gebühr für die Plakette zuzüglich der Gebühr für die Zulassung.