Kraftfahrzeug - Carsharingplakette beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Öffnungszeiten
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Kraftfahrzeug - Carsharingplakette beantragen
Mit einer Carsharing-Plakette werden Carsharing-Fahrzeuge eindeutig gekennzeichnet. Die Plakette muss gut sichtbar, innen an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden. Durch die Kennzeichnung können Carsharing-Fahrzeuge beim Parken und bei den Parkgebühren leichter bevorrechtigt werden.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sie sind ein Carsharing-Anbieter
Sie sind als Carsharing-Anbieter eingetragener Halter des Fahrzeugs.
- Es handelt sich um ein Carsharing-Fahrzeug
- Das Fahrzeug muss bereits zugelassen sein
- Wenn Ihr Fahrzeug noch nicht zugelassen ist: Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Carsharing-Plakette im Rahmen der Zulassung
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung einer Carsharingplakette für bereits zugelassene Carsharing-Fahrzeuge
Online möglich; oder Sie stellen einen schriftlichen Antrag per Post.
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im PDF- oder JPG-Format bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 4 MB groß sein.
- Für den schriftlichen Antrag: Bitte schicken Sie den formlosen schriftlichen Antrag und die Unterlagen in Kopie.
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Auflistung der Fahrzeuge
Sollte die Beantragung für mehrere Fahrzeuge erfolgen, listen Sie die Fahrzeuge bitte in einem Dokument auf und schicken dieses als Anlage mit.
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Handelsregisterauszug
Daraus muss hervorgehen, dass Carsharing Unternehmensgegenstand ist.
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Erklärung, dass es sich um ein Carsharing-Fahrzeug eines Carsharing-Anbieters handelt
Formlose Erklärung der Geschäftsführung, dass das Fahrzeug ein Carsharingfahrzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 CsgG und ihr Unternehmen ein Carsharinganbieter im Sinne des § 2 Nr. 2 CsgG sind.
- AGBs und Vertragsbedingungen Ihres Unternehmens
Gebühren
- Bei bereits bereits zugelassenen Fahrzeugen erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen zahlen Sie die Gebühr für die Plakette zuzüglich der Gebühr für die Zulassung.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
Erläuterung der Symbole
Der Zugang zum Dienstgebäude ist bis auf Weiteres nur über den vom Parkplatz aus erreichbaren Mitteleingang möglich. Er ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Nahverkehr
- U-Bahn
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0.6km
U Gneisenaustr.
- U7
-
0.7km
U Südstern
- U7
-
0.8km
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- Bus
-
-
0.2km
Jüterboger Str.
- 248
-
0.4km
Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
0.4km
Golßener Str.
- M43
-
0.4km
Marheinekeplatz
- 248
-
0.5km
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
-
0.2km
Jüterboger Str.