Kraftfahrzeug - Carsharingplakette beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Öffnungszeiten
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Kraftfahrzeug - Carsharingplakette beantragen
Mit einer Carsharing-Plakette werden Carsharing-Fahrzeuge eindeutig gekennzeichnet. Die Plakette muss gut sichtbar, innen an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden. Durch die Kennzeichnung können Carsharing-Fahrzeuge beim Parken und bei den Parkgebühren leichter bevorrechtigt werden.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sie sind ein Carsharing-Anbieter
Sie sind als Carsharing-Anbieter eingetragener Halter des Fahrzeugs.
- Es handelt sich um ein Carsharing-Fahrzeug
- Das Fahrzeug muss bereits zugelassen sein
- Wenn Ihr Fahrzeug noch nicht zugelassen ist: Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Carsharing-Plakette im Rahmen der Zulassung
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung einer Carsharingplakette für bereits zugelassene Carsharing-Fahrzeuge
Online möglich; oder Sie stellen einen schriftlichen Antrag per Post.
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im PDF- oder JPG-Format bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 4 MB groß sein.
- Für den schriftlichen Antrag: Bitte schicken Sie den formlosen schriftlichen Antrag und die Unterlagen in Kopie.
-
Auflistung der Fahrzeuge
Sollte die Beantragung für mehrere Fahrzeuge erfolgen, listen Sie die Fahrzeuge bitte in einem Dokument auf und schicken dieses als Anlage mit.
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Handelsregisterauszug
Daraus muss hervorgehen, dass Carsharing Unternehmensgegenstand ist.
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Erklärung, dass es sich um ein Carsharing-Fahrzeug eines Carsharing-Anbieters handelt
Formlose Erklärung der Geschäftsführung, dass das Fahrzeug ein Carsharingfahrzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 CsgG und ihr Unternehmen ein Carsharinganbieter im Sinne des § 2 Nr. 2 CsgG sind.
- AGBs und Vertragsbedingungen Ihres Unternehmens
Gebühren
- Bei bereits bereits zugelassenen Fahrzeugen erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen zahlen Sie die Gebühr für die Plakette zuzüglich der Gebühr für die Zulassung.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
0.8km
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
0.8km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.9km
Bürknersfelder Str. West
- 294
-
0.9km
Grenzgrabenstr.
- 294
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- Tram
-
-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.5km
Schalkauer Str.
- 16
- M6
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0.6km
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
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0.7km
Arendsweg
- 16
- M6
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
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0.2km
Rhinstr./Plauener Str.