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Kraftfahrzeug - Carsharingplakette beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Donnerstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Kraftfahrzeug - Carsharingplakette beantragen

Mit einer Carsharing-Plakette werden Carsharing-Fahrzeuge eindeutig gekennzeichnet. Die Plakette muss gut sichtbar, innen an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden. Durch die Kennzeichnung können Carsharing-Fahrzeuge beim Parken und bei den Parkgebühren leichter bevorrechtigt werden.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Carsharingplakette für bereits zugelassene Carsharing-Fahrzeuge
    Online möglich; oder Sie stellen einen schriftlichen Antrag per Post.
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im PDF- oder JPG-Format bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 4 MB groß sein.
    • Für den schriftlichen Antrag: Bitte schicken Sie den formlosen schriftlichen Antrag und die Unterlagen in Kopie.
  • Auflistung der Fahrzeuge
    Sollte die Beantragung für mehrere Fahrzeuge erfolgen, listen Sie die Fahrzeuge bitte in einem Dokument auf und schicken dieses als Anlage mit.
  • Handelsregisterauszug
    Daraus muss hervorgehen, dass Carsharing Unternehmensgegenstand ist.
  • Erklärung, dass es sich um ein Carsharing-Fahrzeug eines Carsharing-Anbieters handelt
    Formlose Erklärung der Geschäftsführung, dass das Fahrzeug ein Carsharingfahrzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 CsgG und ihr Unternehmen ein Carsharinganbieter im Sinne des § 2 Nr. 2 CsgG sind.
  • AGBs und Vertragsbedingungen Ihres Unternehmens

Gebühren

11,00 Euro
  • Bei bereits bereits zugelassenen Fahrzeugen erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen zahlen Sie die Gebühr für die Plakette zuzüglich der Gebühr für die Zulassung.