Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

  • Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.

Bitte beachten Sie:
  • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
  • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
  • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.

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Kontakt

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
  • Fasanenstraße 85 10623 Berlin
  • Postanschrift
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5900
  • Fax: (030) 9028-3468
  • Homepage

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen

Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wird eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt. In Berlin kann diese Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden, wenn Sie bereits eine Zuweisungsentscheidung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder einer anderen Aufnahmeeinrichtung im Bundesgebiet zur Verteilung nach Berlin erhalten haben. Über die Zuweisungsentscheidung nach Berlin wurde Ihnen eine Anlaufbescheinigung ausgestellt.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den "Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz".
  • Sie erhalten dabei ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird Ihnen - bis zum Termin zur Vorsprache - Ihr erlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet und das Recht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bescheinigt.
  • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
2. Wenn Sie Ihren "Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz" gestellt haben, wird Ihnen per E-Mail ein Termin zur Vorsprache zugeschickt. Wegen der sehr hohen Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine kann es allerdings einige Zeit dauern, bis Sie den Termin erhalten.

3. Zum Termin vor Ort bringen Sie bitte den ausgefüllten "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" sowie alle erforderlichen Unterlagen mit.
Falls Sie keinen gültigen Pass, Passersatz oder ukrainischen Personalausweis besitzen:
  • Wenn Ihr Pass, Passersatz oder ukrainischer Personalausweis abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte zur Verlängerung des Dokuments an Ihre Botschaft.
  • Wenn Sie keines der genannten Dokumente besitzen, lassen Sie sich bitte von der ukrainischen Botschaft eine Bescheinigung mit Foto über die Identitätsklärung ausstellen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie gehören zum nachgenannten Personenkreis und hatten vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine
    • ukrainische Staatsangehörige,
    • oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
    • oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und die nachweisen können, dass sie sich auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben,
    • oder: Familienangehörige der vorgenannten Personen
  • Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin
    Wer einen "Online- Antrag auf vorübergehenden Schutz" stellt, benötigt zwingend
    • eine Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder einer anderen Aufnahmeeinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Ihnen wurde darüber eine Anlaufbescheinigung ausgestellt.
  • Sie haben den Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt und nehmen den Termin zur Vorsprache wahr
    Wenn Sie Ihren Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben, erhalten Sie so bald wie möglich einen Termin zur Vorsprache per E-Mail. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz
    ausschließlich online möglich
    • Am Ende des Online-Verfahrens erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
    (unter "Formulare")
    Bitte ausgefüllt zum Termin mitbringen sowie alle erforderlichen Unterlagen.
  • Gültiges Dokument zum Nachweis der Identität
    Für jede Person benötigen wir mindestens eines der folgenden Dokumente:
    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Ukrainischer Personalausweis
    • Wenn Sie weder einen Pass, Passersatz oder ukrainischen Personalausweis besitzen: eine von der ukrainischen Botschaft ausgestellte Bescheinigung über die Klärung Ihrer Identität
  • 1 aktuelles biometrisches Foto für jede Person
  • Ihren ukrainischen Aufenthaltstitel (wenn Sie nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben)
  • Nachweis über die Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin
    Sie erhalten eine Anlaufbescheinigung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder einer anderen Aufnahmeeinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Damit wird Ihre Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin nachgewiesen (Muster unter „Weiterführende Informationen“).
  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde (wenn vorhanden)
    bei Eheleuten oder Lebenspartnern
  • Geburtsurkunde (wenn vorhanden)
    für minderjährige Kinder
  • Bescheinigung über Ihren Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz
    Bei Stellung des Online-Antrags wurde Ihnen ein PDF angezeigt. Bitte bringen Sie dieses entweder ausgedruckt oder in digitaler Form auf Ihrem Smartphone mit.
  • Terminbestätigung
    Sie haben einen Termin per E-Mail erhalten, nachdem Sie Ihren Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben. Bringen Sie bitte diese Einladung zum Termin mit (als Ausdruck oder digital auf dem Smartphone).

Gebühren

  • Keine: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
Falls ein Reiseausweis ausgestellt werden muss:
  • 60,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 38,00 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 14,00 Euro: Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Wegen der sehr hohen Zahl an Geflüchteten kann es einige Zeit dauern, bis Sie den Termin erhalten.
  • Sofort: bei Vorsprache mit Termin vor Ort
  • 5-6 Wochen: Wenn ein elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt werden muss.

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