Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen
Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wird eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt. In Berlin kann diese Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden, wenn Sie bereits eine Zuweisungsentscheidung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder einer anderen Aufnahmeeinrichtung im Bundesgebiet zur Verteilung nach Berlin erhalten haben. Über die Zuweisungsentscheidung nach Berlin wurde Ihnen eine Anlaufbescheinigung ausgestellt.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den "Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz".
3. Zum Termin vor Ort bringen Sie bitte den ausgefüllten "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" sowie alle erforderlichen Unterlagen mit.
Falls Sie keinen gültigen Pass, Passersatz oder ukrainischen Personalausweis besitzen:
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den "Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz".
- Sie erhalten dabei ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird Ihnen - bis zum Termin zur Vorsprache - Ihr erlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet und das Recht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bescheinigt.
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
3. Zum Termin vor Ort bringen Sie bitte den ausgefüllten "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" sowie alle erforderlichen Unterlagen mit.
Falls Sie keinen gültigen Pass, Passersatz oder ukrainischen Personalausweis besitzen:
- Wenn Ihr Pass, Passersatz oder ukrainischer Personalausweis abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte zur Verlängerung des Dokuments an Ihre Botschaft.
- Wenn Sie keines der genannten Dokumente besitzen, lassen Sie sich bitte von der ukrainischen Botschaft eine Bescheinigung mit Foto über die Identitätsklärung ausstellen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
- Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz
- Application for refugees from Ukraine for temporary protection according to Section 24 of the Residence Act
- Заява про тимчасовий захист біженців з України відповідно до статтi 24 Закон про проживання
- Заявление о предоставлении временной защиты беженцам из Украины в соответствии со статьей 24 Закона о проживании
Voraussetzungen
-
Sie gehören zum nachgenannten Personenkreis und hatten vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine
- ukrainische Staatsangehörige,
- oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
- oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und die nachweisen können, dass sie sich auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben,
- oder: Familienangehörige der vorgenannten Personen
-
Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin
Wer einen "Online- Antrag auf vorübergehenden Schutz" stellt, benötigt zwingend
- eine Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder einer anderen Aufnahmeeinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Ihnen wurde darüber eine Anlaufbescheinigung ausgestellt.
-
Sie haben den Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt und nehmen den Termin zur Vorsprache wahr
Wenn Sie Ihren Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben, erhalten Sie so bald wie möglich einen Termin zur Vorsprache per E-Mail. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz
ausschließlich online möglich
- Am Ende des Online-Verfahrens erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
-
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
(unter "Formulare")
Bitte ausgefüllt zum Termin mitbringen sowie alle erforderlichen Unterlagen. -
Gültiges Dokument zum Nachweis der Identität
Für jede Person benötigen wir mindestens eines der folgenden Dokumente:
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Ukrainischer Personalausweis
- Wenn Sie weder einen Pass, Passersatz oder ukrainischen Personalausweis besitzen: eine von der ukrainischen Botschaft ausgestellte Bescheinigung über die Klärung Ihrer Identität
- 1 aktuelles biometrisches Foto für jede Person
- Ihren ukrainischen Aufenthaltstitel (wenn Sie nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben)
-
Nachweis über die Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin
Sie erhalten eine Anlaufbescheinigung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder einer anderen Aufnahmeeinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Damit wird Ihre Zuweisungsentscheidung zur Verteilung nach Berlin nachgewiesen (Muster unter „Weiterführende Informationen“). -
Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde (wenn vorhanden)
bei Eheleuten oder Lebenspartnern -
Geburtsurkunde (wenn vorhanden)
für minderjährige Kinder -
Bescheinigung über Ihren Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz
Bei Stellung des Online-Antrags wurde Ihnen ein PDF angezeigt. Bitte bringen Sie dieses entweder ausgedruckt oder in digitaler Form auf Ihrem Smartphone mit. -
Terminbestätigung
Sie haben einen Termin per E-Mail erhalten, nachdem Sie Ihren Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt haben. Bringen Sie bitte diese Einladung zum Termin mit (als Ausdruck oder digital auf dem Smartphone).
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Russisch-Spanisch-Portugiesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete
Gebühren
- Keine: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- 60,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 38,00 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 14,00 Euro: Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Wegen der sehr hohen Zahl an Geflüchteten kann es einige Zeit dauern, bis Sie den Termin erhalten.
- Sofort: bei Vorsprache mit Termin vor Ort
- 5-6 Wochen: Wenn ein elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt werden muss.
Weiterführende Informationen
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine (Senatskanzlei)
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) (Senatskanzlei)
- Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine - Zuweisungsentscheidung (Dienstleistung)
- Meldebestätigung (Anmeldung einer Wohnung) (Dienstleistung)
- Muster: Anlaufbescheinigung