Aufenthaltserlaubnis beantragen für gut integrierte Jugendliche oder junge Volljährige mit einer Duldung oder Chancen-Aufenthaltserlaubnis

Einer gut integrierten jugendlichen oder jungen volljährigen ausländischen Person soll auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Dazu muss sie eine gültige Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz besitzen oder seit mindestens zwölf Monaten im Besitz einer Duldung sein.

Ihre engen Familienangehörigen (Ehegatten, Eltern, minderjährige Kinder, Geschwister) können dann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für integrierte Inhaber einer Duldung oder eines Chancen-Aufenthaltsrechts“
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
  • Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
  • Wenn Sie eine bald ablaufende Duldung besitzen: Mit dem Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird Ihre Duldung nicht als fortbestehend betrachtet. Vereinbaren Sie deshalb bitte ca. 4 Wochen vor Ablauf Ihrer Duldung über das Kontaktformular bei dem für Sie zuständigen Referat A 2, A 3 oder A 4 (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) einen Termin zur Verlängerung.
  • Wenn Sie eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis besitzen: Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Chancen-Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn die Aufenthaltserlaubnis am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.) Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es auch nach Möglichkeit aus.
  • Wichtiger Hinweis für Familien: Der Antrag kann immer nur für eine Person gestellt werden. Ihre engen Familienangehörigen leben mit Ihnen in Berlin und möchten ebenfalls eine solche Aufenthaltserlaubnis erhalten? Dann müssen für diese bitte jeweils eigene Anträge gestellt werden.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für integrierte Inhaber einer Duldung oder eines Chancen-Aufenthaltsrechts“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
  • Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.
  • Wenn Sie für die Bearbeitung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Gebühr bezahlen müssen, erhalten Sie per E-Mail vom zuständigen Referat eine entsprechende Information.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 14 Jahre und höchstens 26 Jahre alt
    • Der Antrag muss vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt werden.
    • Die Altersgrenzen gelten nicht für die engen Familienangehörigen.
  • Sie halten sich seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet auf
    Diese Voraussetzung gilt nicht für die engen Familienangehörigen.
  • Sie besitzen entweder eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG oder seit mindestens 12 Monaten eine Duldung
    Diese Voraussetzung gilt nicht für die engen Familienangehörigen.
  • Ihre Identität ist geklärt
  • Sie besitzen einen gültigen Pass oder Passersatz
  • Sie besuchen im Bundesgebiet seit 3 Jahren erfolgreich eine Schule oder haben im Bundesgebiet einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben
    • Von dieser Voraussetzung wird bei einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung abgesehen.
    • Diese Voraussetzung gilt nicht für die engen Familienangehörigen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert oder Sie befinden sich aktuell in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder in einem Hochschulstudium
    Diese Voraussetzung gilt nicht für die minderjährigen Kinder oder Geschwister.
  • Positive Integrationsprognose
    • Verhängte Jugendstrafen oder Freiheitsstrafen nach Erwachsenenstrafrecht stehen in der Regel einer positiven Integrationsprognose entgegen.
    • Für die engen Familienangehörigen ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen bei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder Asylgesetz.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Sie haben den Online-Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis für integrierte Inhaber einer Duldung oder eines Chancen-Aufenthaltsrechts gestellt

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche oder Heranwachsende
    • ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
  • Bei Antragstellung durch die Eltern für ein minderjähriges Kind: Unterlagen zu den Sorgeberechtigten
    • wenn ein allein sorgeberechtigtes Elternteil den Antrag stellt: Kopie des Passes des allein sorgeberechtigten Elternteils
    • wenn die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, zusätzlich: unterschriebene Einverständniserklärung sowie auch Kopie des Passes des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • Kopien des Passes oder Passersatzes (in Farbe)
    Es werden Kopien von den Datenseiten mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person benötigt.
  • Wenn Sie abhängig beschäftig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
    • Arbeitsvertrag,
    • Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten 6 Monate (Verdienstbescheinigungen),
    • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage)
  • Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
    • Letzter Steuerbescheid,
    • ausgefülltes Formular Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.),
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) sowie
    • Bei Selbständigen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (falls kein Eintrag im Handelsregister erforderlich ist)
    • Bei Freiberuflich Tätigen: Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt und Kammereintrag (falls erforderlich)
  • Wenn Sie nicht erwerbstätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
    Zum Beispiel:
    • Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I
    • Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
    • Nachweis von Vermögen
    • Bescheid über Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
  • Nachweise über weitere Leistungen
    Abhängig von Ihrer Lebenssituation müssen Sie im Online-Antrag weitere Nachweise hochladen, zum Beispiel: Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Waisenrente oder –pension, Einstiegsgeld, Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Für Schüler, Auszubildende, Studenten: Ausbildungsnachweise
    Schulzeugnisse, Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung und Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung
  • unter Umständen: aktuelle Teilnahmebescheinigung für eine staatlich geförderte Berufsvorbereitungsmaßnahme
  • sofern vorhanden: sonstige Nachweise einer Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland (z.B. soziales Engagement in Vereinen oder sozialen Einrichtungen)
  • Mietvertrag mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe
  • Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland
    • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte (Kopie Vorder- und Rückseite) oder eine aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    • bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung nach § 257 Abs. 2a SGB V. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen brauchen.

Gebühren

  • 100,00 Euro: für Erwachsene
  • 50,00 Euro: für Minderjährige
  • keine Gebühren: wenn Sie Leistungen nach SGB II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts ist zum Nachweis vorzulegen.
  • 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort
Wir empfehlen, das digitale Passfoto vor Ihrem Termin in einem Fotostudio (oder Drogeriemarkt) anzufertigen, das Fotos über eine gesicherte Photocloud an unsere Behörde übermitteln kann. Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf unserer Website, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann die Bearbeitung des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Sie erhalten einen Termin zur Vorsprache nach positiver Antragsprüfung.
  • Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 – 6 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

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