Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine - Zuweisungsentscheidung am Standort Ankunfts- und Notunterbringungseinrichtung Tegel (ANo TXL)

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Änderungen zur Unterbringung von Haustieren ab 29.07.2025

Die Aufnahme von Haustieren ist bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung durch das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) nicht möglich.
Nach der Ankunft in Deutschland sind die Haustiere vorübergehend in ein Tierheim, eine private Pflegestelle oder eine private Unterkunft unterzubringen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Tierhaltern zu tragen.

Hinweis Unterbringungsgebührenordnung ab 01.01.2025

Sollten Sie im Rahmen der Zuweisungsentscheidung nicht privat untergebracht werden können und eine öffentlich- rechtliche Unterbringung benötigen, so ist diese seit dem 01.01.2025 gebührenpflichtig. Die Gebühr ergibt sich aus der Unterbringungsgebührenordnung. Weitere Informationen finden sich unter https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/wohnungslose/unterbringung/untgebo-1464244.php

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Änderungen zur Unterbringung von Haustieren ab 29.07.2025

Die Aufnahme von Haustieren ist bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung durch das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) nicht möglich.
Nach der Ankunft in Deutschland sind die Haustiere vorübergehend in ein Tierheim, eine private Pflegestelle oder eine private Unterkunft unterzubringen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Tierhaltern zu tragen.

Hinweis Unterbringungsgebührenordnung ab 01.01.2025

Sollten Sie im Rahmen der Zuweisungsentscheidung nicht privat untergebracht werden können und eine öffentlich- rechtliche Unterbringung benötigen, so ist diese seit dem 01.01.2025 gebührenpflichtig. Die Gebühr ergibt sich aus der Unterbringungsgebührenordnung. Weitere Informationen finden sich unter https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/wohnungslose/unterbringung/untgebo-1464244.php

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Kontakt

  • Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
  • Ankunfts- und Notunterbringungseinrichtung Tegel (ANo TXL)
  • Flughafen Tegel 1 13405 Berlin
  • Tel.: -
  • Fax: -
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      09:00-14:00 Uhr (Registrierung und Zuweisung mit Termin)
      10:00-12:00 Uhr (ohne Termin)
  • Dienstag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      09:00-14:00 Uhr (Registrierung und Zuweisung mit Termin)
      10:00-12:00 Uhr (ohne Termin)
  • Mittwoch

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      09:00-14:00 Uhr (Registrierung und Zuweisung mit Termin)
  • Donnerstag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      09:00-14:00 Uhr (Registrierung und Zuweisung mit Termin)
      10:00-12:00 Uhr (ohne Termin)
      14:00–16:00 Uhr (Registrierung nur für Personen mit einer versicherungspflichtigen Tätigkeit (über 15 Stunden/Woche oder in Ausbildung))
  • Freitag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      09:00-14:00 Uhr (Registrierung und Zuweisung mit Termin)
      10:00-11:00 Uhr (ohne Termin)
  • Samstag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      keine Registrierung und Zuweisung
  • Sonntag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      keine Registrierung und Zuweisung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Ab dem 01.04.2025 vorübergehend geänderte Öffnungszeiten:
Vorsprachen von Hausverboten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr möglich.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Shuttle ab S-Bhf Jungfernheide (Olbersstraße / Gallesteig) --> Shuttle-Stop 100m von General-Ganeval-Brücke entfernt Shuttle ab Parkplatz P3 vor dem Flughafengebäude 109 bis General-Ganeval-Brücke (dort Umstieg in den Shuttle)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Registrierung wird in Terminal C des ehemaligen Flughafengeländes Tegel vorgenommen.
Das Terminal ist nicht direkt zu Fuß erreichbar. Sie müssen einen Shuttle-Bus benutzen.

  • Folgende Fahrverbindungen sind möglich:
  • 00:00-24:00 Uhr: Shuttle-Bus ab S-Bhf Jungfernheide (Ausgang Olbersstr.) > HUB Ankunftszentrum
  • 00:00-24:00 Uhr: Shuttle-Bus 100m Fußweg von Haltestelle General-Ganeval-Brücke entfernt -> HUB – Ankunftszentrum

Sonstige Hinweise zum Standort

  • WC / Toiletten sind vorhanden.
  • Medizinische Versorgung steht bereit. Achtung: Es kann keine medizinische Regelversorgung für bereits registrierte Geflüchtete geleistet werden!
  • Alle Familienmitglieder müssen persönlich erscheinen. Bringen Sie Ihr Gepäck und Ihre Dokumente mit. Bitte kommen Sie ohne weitere Begleitpersonen, Übersetzer, Sozialarbeitende, Hilfskräfte für den Gepäcktransport und weitere Unterstützung stehen bereit.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine - Zuweisungsentscheidung

Wer wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet ist, dem wird in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt. Geflüchtete, die in Berlin ankommen, benötigen eine dauerhafte Unterkunft in Berlin oder eine Zuweisungsentscheidung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Zuweisungsentscheidung bedeutet, Geflüchtete werden auf die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Nach der Verteilung haben alle Geflüchteten die Möglichkeit, im zugewiesenen Bundesland eine Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen, einschließlich Krankenversicherung, zu beantragen.

  • Geflüchtete, die eine familiäre Bindung an Berlin oder einen besonderen Berlinbezug nachweisen können, werden nach Berlin verteilt. Eine trans* oder inter* Identität führt zu einer Zuteilung nach Berlin. Bei diesen LSBTIQ+ Trägern kann ein Begleitschreiben ausgestellt werden: Quarteera und Schwulenberatung (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Gebühren: Sollten Sie im Rahmen der Zuweisungsentscheidung nicht privat untergebracht werden können und eine öffentlich- rechtliche Unterbringung benötigen, so ist diese seit dem 01.01.2025 gebührenpflichtig (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Haustiere: Die Aufnahme von Haustieren ist bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung durch das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) nicht möglich. Nach der Ankunft in Deutschland sind die Haustiere vorübergehend in ein Tierheim, eine private Pflegestelle oder eine private Unterkunft unterzubringen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Tierhaltern zu tragen.
Verfahrensablauf
1. Fahren Sie mit einem Busshuttle in das Ankunftszentrum TXL (Ukraine) bis zum Wartebereich des Verteilzentrums. (Busshuttle unter "Zuständige Behörden" - Ankunftszentrum TXL)
  • Das Flughafen-Gelände kann nicht zu Fuß erreicht werden.
2. Vor Ort erhalten Sie Information über das weitere Vorgehen, Verpflegung und, wenn erforderlich, eine kurzzeitige Unterbringung. Diese Unterbringung ist kostenpflichtig.

3. In der Verteilstelle erfolgt die Zuweisungsentscheidung über ein automatisiertes Verteilsystem.

4. Wenn Sie eine Zuweisung für ein anderes Bundesland als Berlin erhalten haben, folgt die Weiterfahrt in die Anlaufstelle des zugewiesenen Bundeslandes (z.B. kostenlos per Bus oder Bahn).

5. Wenn Sie eine Zuweisung für das Land Berlin erhalten haben, folgen Maßnahmen zur Feststellung und Sicherung der Identität (Fingerabdrücke und Foto) und bei Bedarf die Zuweisung einer kostenpflichtigen Unterkunft landeseigenen Unterkunft.
  • Alle nach Berlin verteilten Personen können anschließend beim Landesamt für Einwanderung (LEA) einen "Online-Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz" stellen (siehe "Weiterführende Informationen")
  • Darüber hinaus besteht Anspruch auf Sozialleistungen einschließlich Krankenversicherung, die im zuständigen bezirklichen Sozialamt beantragt werden können (siehe „Weiterführende Informationen“).

Voraussetzungen

  • Sie gehören zum nachgenannten Personenkreis und hatten vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine
    • ukrainische Staatsangehörige,
    • oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
    • oder: Familienangehörige von Ukrainer/innen oder von Personen, die Schutz in der Ukraine erhalten haben
    • oder: Staatenlose und Staatsangehörige, die weder aus EU/EWR-Staaten oder aus der Ukraine kommen und die nachweisen können, dass sie sich auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten Aufenthaltstitels rechtmäßig und langfristig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Dokument zum Nachweis der Identität
    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Ukrainischer Personalausweis
    • Wenn Sie weder einen Pass, Passersatz oder ukrainischen Personalausweis besitzen: eine von der ukrainischen Botschaft ausgestellte Bescheinigung über die Klärung Ihrer Identität
  • Ihren ukrainischen Aufenthaltstitel (wenn Sie nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben)
  • Nachweis über Ihre Unterkunft in Berlin (wenn vorhanden)
    Damit können Sie eine familiäre Bindung an Berlin oder einen besonderen Berlinbezug nachweisen:
    • Meldebestätigung vom Bürgeramt Ihres Wohnbezirks (unter "Weiterführende Informationen") oder
    • ein Mietvertrag für Wohnraum in Berlin oder
    • Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete (unter „Formulare“).
  • Ihr Gepäck (wenn vorhanden)
    Für den Fall der Weiterreise nach der Zuweisungsentscheidung in andere Bundesländer, sollten Sie Ihr Gepäck dabei haben.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

circa 20-60 Minuten