Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

Wie kann man den FQN beantragen?
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung,Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
    z.B. Personalausweis oder Pass
  • Personalausweis oder Pass
  • ggf. Meldebescheinigung
  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • Gültiger Kartenführerschein
  • ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
  • Nachweis über Grundqualifikation bzw. Weiterbildung (wenn vorhanden)
    • Grundqualifikation: für die Erstausstellung oder Erweiterung des FQN
    • Weiterbildung: für eine Verlängerung des FQN

Gebühren

  • 32,50 Euro: Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
  • 33,60 Euro: Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
  • 7,00 Euro: für die Prüfung eines Antrags auf Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen (Zusatzausbildung für Gefahrgut- und Tiertransporte)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Hinweis
Wenn Sie die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des FQN beantragen wollen, buchen Sie bitte einen Termin für die Dienstleistungen Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Für Sie zuständig