Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

An diesem Standort ist es vorläufig nicht möglich ein Passfoto aufzunehmen.

Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Cloud-Nutzung mit.

Ab Mai 2025: Digitale Passbilder für Ausweisdokumente.

Wer ab dem 1. Mai 2025 im Bürgeramt einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, benötigt hierfür ein digitales Lichtbild. Die bisherigen Lichtbilder in Papierform können ab diesem Tag, bis auf wenige Ausnahmen, für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Reisepass, Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel) nicht mehr genutzt werden. Sie können jedoch, sofern sie noch aktuell sind, für die Beantragung sonstiger Ausweisdokumente, wie beispielsweise dem Führerschein, verwendet werden.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen soll der Gefahr von gefälschten Lichtbildern, insbesondere durch Morphing, in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden. Morphing bezeichnet eine Technik, bei der das Lichtbild so manipuliert wird, dass mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen.

Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument bei einem Fotografen erstellt, erhalten Sie den Ausdruck eines QR-Codes, den Sie im Bürgeramt bei der Antragstellung vorlegen müssen. Mit Hilfe dieses Codes wird Ihr Lichtbild aus einer Cloud abgerufen und anschließend sicher und verschlüsselt an die Behörde übermittelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fotografen, ob er diesen Service anbietet.

In den Lichtenberger Bürgerämtern werden voraussichtlich ab Mai Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung stehen. Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt, daher können sie nicht für andere Zwecke bzw. privat genutzt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten:
In unseren Bürgerämtern ist es vorläufig nicht möglich ein Foto aufzunehmen.
Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Cloud-Nutzung mit.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum in Spalte 12 eingetragenen Ablaufdatum. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

Wie kann man den FQN beantragen?
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung,Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
    z.B. Personalausweis oder Pass
  • Personalausweis oder Pass
  • ggf. Meldebescheinigung
  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • Gültiger Kartenführerschein
  • ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
  • Nachweis über Grundqualifikation bzw. Weiterbildung (wenn vorhanden)
    • Grundqualifikation: für die Erstausstellung oder Erweiterung des FQN
    • Weiterbildung: für eine Verlängerung des FQN

Gebühren

  • 35,00 Euro: Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
  • 42,10 Euro: Ausstellung des FQN im Expressverfahren
  • 7,00 Euro: für die Prüfung eines Antrags auf Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen (Zusatzausbildung für Gefahrgut- und Tiertransporte)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Hinweis
Wenn Sie die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des FQN beantragen wollen, buchen Sie bitte einen Termin für die Dienstleistungen Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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