Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern am Standort Bürgeramt Rathaus Reinickendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zum Notbetrieb in den Bürgerämtern
Die Bürgeramtsfilialen Rathaus Reinickendorf, Heiligensee, Tegel, Märkisches Viertel und Reinickendorf-Ost stehen für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden. Die Termine werden immer im Laufe des Mittwochs eingestellt und können dann gebucht werden. Derzeit werden Termine jeweils für zwei Kalenderwochen freigegeben.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
- Abmeldung einer Wohnung
- Beantragung von Meldebescheinigungen
- Beantragung von Melderegisterauskünften
- Sperren von Melderegisterauskünften
- Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
- Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
- Annahme von Wohngeldanträgen.
Hinweis zum Fachbereich Wohnen
In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Teichstraße 65
13407 Berlin
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Aufgrund der derzeit zu beachtenden Hygienevorschriften bitten wir die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen. Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.
Allgemeine Hinweise
- Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
- Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
- Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Warteraum
Sie finden unseren Warteraum im Raum 2.
Im Warteraum befinden sich ein Fotoautomat und der Ausweisautomat
Im Fotoautomaten können Sie gegen eine Gebühr von 7 Euro 4 Passbilder herstellen lassen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, den Ausweisautomaten im Raum 2 zu nutzen. Hier können Sie ein biometrisches Passfoto, Ihre Unterschrift und ggf. Ihre Fingerdrücke elektronisch hinterlegen, um diese dann von den Mitarbeitenden bei der Bearbeitung Ihrer Pass- und Ausweisanträge oder für die Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels abrufen zu lassen. Sie erhalten kein gedrucktes Foto. Die Gebühr für die Nutzung des Automaten (5 Euro) entrichten Sie gemeinsam mit der Verwaltungsgebühr im Rahmen der Bedienung.
Internet-Zugang
Am Standort wird Ihnen ein Internet-Zugang (Kunden-WLAN) für Ihr eigenes Endgerät angeboten, dessen Nutzung für 30 Minuten täglich kostenlos ist. Dazu aktivieren Sie WLAN an Ihrem Endgerät und wählen das Netz "KD WLAN" aus. Nach Aufruf einer beliebigen Webseite und Zustimmung der Nutzungsbedingungen auf der Startseite des externen Dienstleisters können Sie lossurfen.
Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Wie kann man den FQN beantragen?
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung,Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
- Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
-
Ersterteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse C oder Klasse D
Eine Erstausstellung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
-
oder Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse C
Eine Erweiterung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse C.
-
oder Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse D
Eine Erweiterung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse D.
-
oder Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis
Eine Verlängerung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis.
-
oder Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis für die Klasse C oder Klasse D nach Entziehung oder nach Verzicht
Eine Ausstellung des FQN beantragen Sie bitte im Rahmen der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Erforderliche Unterlagen
-
Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
z.B. Personalausweis oder Pass
- Personalausweis oder Pass
- ggf. Meldebescheinigung
- 1 Lichtbild (biometrisch)
- Gültiger Kartenführerschein
- ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
-
Nachweis über Grundqualifikation bzw. Weiterbildung (wenn vorhanden)
- Grundqualifikation: für die Erstausstellung oder Erweiterung des FQN
- Weiterbildung: für eine Verlängerung des FQN
Gebühren
- 32,50 Euro: Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
- 7,00 Euro: für die Prüfung eines Antrags auf Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen (Zusatzausbildung für Gefahrgut- und Tiertransporte)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Hinweis
Wenn Sie die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des FQN beantragen wollen, buchen Sie bitte einen Termin für die Dienstleistungen Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Kontakt
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