Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne an Selbstständige:
Entschädigungsberechtigt sind Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern, die einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Quarantäne unterworfen waren oder sind.
Voraussetzungen
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Verdienstausfall
Der antragstellenden Person muss durch die angeordnete Maßnahme ein Verdienstausfall entstanden sein.
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Bescheid eines Berliner Gesundheitsamtes
Ein die Person betreffender Bescheid eines Berliner Gesundheitsamtes zum persönlichen Tätigkeitsverbot (§ 31 IfSG) oder zur angeordneten Quarantäne (§ 30 IfSG)
Erforderliche Unterlagen
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Hinweis zum Online-Verfahren
• Halten Sie die für die Beantragung notwendigen Unterlagen im Dateiformat: JPG, JPEG, PNG oder PDF bereit.
• Alternativ können Fotos der Dokumente mit einem QR-Code-fähigen Mobilgerät hochgeladen werden.
• Die Gesamtgröße aller Dateien darf 5 MB nicht überschreiten.
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Einkommenssteuerbescheid
Kopie des letzten Einkommensteuerbescheids
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Beitragsnachweise privater Versicherungen
Kopie der Beitragsnachweise zur privaten Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung
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Betriebswirtschaftliche Analyse
Kopie einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Analyse
Zuständige Behörden
Senatsverwaltung für Finanzen