Keine Informationen verfügbar.
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne an Selbstständige:
Entschädigungsberechtigt sind Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern, die einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Quarantäne unterworfen waren oder sind.
Senatsverwaltung für Finanzen
Selbstversicherung und Regress
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer durch die Toreinfahrt Hof I (Rolandufer)