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Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren

Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

  • ein Honorar für ihre Leistungen und
  • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

Voraussetzungen

  • Beauftragung mit einer Übersetzung
    Sie müssen vom Gericht mit der Übersetzung eines Schriftstücks beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein.
  • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.

    Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Übersetzung bei der Stelle, die Sie beauftragt hat.

    Endet Ihr Auftrag vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Abrechnung Ihrer Übersetzungstätigkeit
    Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zweifach zusammen mit Ihrer Übersetzung zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Nachweise über sonstige Aufwendungen
    Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

Gebühren

keine

Zuständige Behörden

Amtsgericht Charlottenburg

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Amtsgericht Köpenick

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Amtsgericht Kreuzberg

(zuständig für Friedrichshain-Kreuzberg - den Stadtbezirk Tempelhof. Nur in Verfahren die vor dem Amtsgericht Tempelhof.Kreuzberg geführt werden bzw. wurden.)

Amtsgericht Lichtenberg

Amtsgericht Mitte

Amtsgericht Neukölln

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Amtsgericht Schöneberg

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Amtsgericht Spandau

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Amtsgericht Wedding

Kammergericht

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