Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren

Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
  • des Amtsgerichts Tiergarten,
  • des Landgerichts Berlin,
  • der Staatsanwaltschaft Berlin
  • der Amtsanwaltschaft Berlin

für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

  • ein Honorar für ihre Leistungen und
  • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

Voraussetzungen

  • Beauftragung mit einer Übersetzung
    Sie müssen vom Gericht oder der Ermittlungsbehörde mit der Übersetzung eines Schriftstücks beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein.
  • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.

    Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Übersetzung bei der Stelle, die Sie beauftragt hat.

    Endet Ihr Auftrag vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Abrechnung Ihrer Übersetzungstätigkeit
    Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zweifach zusammen mit Ihrer Übersetzung zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Amtsgericht Tiergarten ist ausschließlich zuständig für die Vergütung von Übersetzerinnen und Übersetzern in Straf- und Bußgeldverfahren am Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin und in Ermittlungsverfahren der Amtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Berlin.

Für Sie zuständig

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