Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren am Standort Amtsgericht Wedding
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- Amtsgericht Wedding
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1 , 13357 Berlin
- Tel.: (0)30 90156-0
- Fax: (0)30 90156-664
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Öffnungszeiten
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-
09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
-
09:00-13:00 Uhr
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Mittwoch
-
09:00-13:00 Uhr
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Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) -
Freitag
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09:00-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Humboldthain
- S1
- S2
- S25
- S26
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
- S1
- S2
- S25
- S26
- S42
- S41
-
S+U Wedding
- S41
- S42
-
S Bornholmer Str.
- S1
- S25
- S85
- S2
- S8
- S41
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
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S Humboldthain
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U-Bahn
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U Pankstr.
- U8
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U Nauener Platz
- U9
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U Osloer Str.
- U8
- U9
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
- U8
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S+U Wedding
- U6
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U Pankstr.
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Bus
-
Brunnenplatz
- M27
-
Uferstr.
- N8
-
U Pankstr.
- N8
- M27
-
Wiesenstr.
- M27
-
Exerzierstr.
- N9
-
Brunnenplatz
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Tram
-
Drontheimer Str.
- 50
- M13
-
U Osloer Str.
- 50
- M13
-
Berlin, Osloer Str./Prinzenallee
- 50
- M13
-
Louise-Schroeder-Platz
- 50
- M13
-
Grüntaler Str.
- 50
- M13
-
Drontheimer Str.
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Regionalbahn
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S+U Gesundbrunnen Bhf
- RE85
- RE3
- RE5
- RE6
- RE2
- RB21
- RE7
- RB10
- RB63
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminkunden werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.Sonstige Hinweise zum Standort
ZahlungsmöglichkeitAm Standort kann keine Barzahlung geleistet werden. Für verfahrensbezogene Kosten erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Dies können Sie dann durch Überweisung begleichen.
Informationen zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach der Erledigung erhalten Sie eine Kostenrechnung von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz.
Dienstleistungsbeschreibung
Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren
Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
- ein Honorar für ihre Leistungen und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Voraussetzungen
-
Beauftragung mit einer Übersetzung
Sie müssen vom Gericht mit der Übersetzung eines Schriftstücks beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. -
Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Übersetzung bei der Stelle, die Sie beauftragt hat.
Endet Ihr Auftrag vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Erforderliche Unterlagen
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Abrechnung Ihrer Übersetzungstätigkeit
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zweifach zusammen mit Ihrer Übersetzung zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. -
Nachweise über sonstige Aufwendungen
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
und für den Stadtbezirk Wedding