Parkausweis für Gäste beantragen
In Berlin werden Parkzonen bewirtschaftet. Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass in diesen Zonen das Parken Geld kostet. In den Bewirtschaftungsgebieten ist zu den Bewirtschaftungszeiten das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein, mit Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung (z.B. für Gäste) zum Parken ohne Parkschein zulässig.
Wer Gast einer Anwohnerin oder eines Anwohners einer Parkraumbewirtschaftungszone ist, kann in Einzelfällen und unter Darlegung besonderer Gründe, eine Gästevignette beantragen und benötigt damit keinen Parkscheinen mehr.
Die Gästevignette
Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie in Frage kommen könnten:
Wer Gast einer Anwohnerin oder eines Anwohners einer Parkraumbewirtschaftungszone ist, kann in Einzelfällen und unter Darlegung besonderer Gründe, eine Gästevignette beantragen und benötigt damit keinen Parkscheinen mehr.
Die Gästevignette
- wird nur in Einzelfällen unter Darlegung besonderer Gründe ausgestellt (z. B. gesundheitliche Einschränkungen)
- Sie ist maximal 4 Wochen gültig.
- Damit dürfen Gäste in der Zone der besuchten Anwohner/innen für den Bewilligungszeitraum parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
- Gäste mit einer Schwerbehinderung (und „Gleichgestellte“) können eine Gästevignette beantragen. Der Vorteil ist, dass Sie länger als mit einem Parkausweis für Schwerbehinderte (max. 24 Stunden) parken können.
Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie in Frage kommen könnten:
- Parkausweis für Anwohner
- Parkausweis für Handwerker
- Parkausweis für Schwerbehinderte
Voraussetzungen
-
Besondere Gründe / Dringlichkeit
Besondere Gründe, welche eine Ausnahmeregelung rechtfertigen können, sind beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen (z.B. für Gäste mit einer Schwerbehinderung (und „Gleichgestellte“)) -
Sie sind Gast von Anwohner/-innen einer Parkraumbewirtschaftungszone
Die Gästevignette wird für maximal 4 Wochen ausgestellt. -
Sie sind Halter/in eines zugelassen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
gilt auch für Mietwagen -
Wohnsitz des Gastes ist außerhalb der Postleitzahlenbereiche von 10000 bis 16999
- Die Gästevignette gilt dann auch für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen der Länder Berlin oder Brandenburg
- und für Mietwagen
-
Ggf. Verlust oder Beschädigung der bisher gültigen Gästevignette
Dann können Sie einen Ersatz für Ihre bestehende Gästevignette beantragen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung einer Gästevignette (ausgefüllt und unterschrieben)
(Den Antrag für Ihren jeweiligen Bezirk finden Sie unter "Formulare".)
- Schriftlich per eMail oder Post: Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden - Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. Nutzen Sie die Kontaktliste der Bezirke (unter "Weiterführende Informationen").
- Persönlich vor Ort: Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte Antragsformular mit.
- Bei Antragstellung durch den Gastgeber (als Bevollmächtigter): Angabe des Kfz-Kennzeichens, des Wohnortes und des Aufenthaltszeitraums des Gastes erforderlich.
- Bei Antragstellung durch den Gast: Name und Wohnort des Gastgebers erforderlich.
-
Nachweis der besonderen Dringlichkeit
Nachweis durch Vorlage z.B.:
- eines EU-Parkausweises
- oder eines besonderen Parkausweises für besondere Gruppen Schwerbehinderter („Gleichgestellte“)
- oder eines Ausweises für Schwerbehinderte mit dem Kennzeichen „G“
- oder eines ärztlichen Attests
-
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
Bei Kennzeichen aus Berlin und Brandenburg, die außerhalb des Postleitzahlenbereichs 10000 bis 16999 bei einer Zulassungsstelle registriert worden sind.
- Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) notwendig. Name und Anschrift der Halterin oder des Halters, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
-
Ggf. Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
- Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sein, ist der Nachweis z. B. durch schriftliche Erklärung des Halters bzw. der Halterin erforderlich, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung steht.
- Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
-
Personaldokument (in Kopie)
Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse und zur Identität von Gastgeber/in und vom Gast.
Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes:
- das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister
- oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung
-
Ggf. Nachweis des Verlustes oder einer Beschädigung
Eine Ersatzausstellung der Gästevignette ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann. -
Hinweis zum Datenschutz
Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.
Formulare
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Charlottenburg-Wilmersdorf
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Friedrichshain-Kreuzberg
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Mitte
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Neukölln
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Pankow
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Tempelhof-Schöneberg
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Steglitz-Zehlendorf
Gebühren
- 10,20 Euro: bis 3 Tage
- 13,00 Euro: bis 1 Woche
- 15,00 Euro: bis 2 Wochen
- 20,00 Euro: bis 3 Wochen
- 25,00 Euro: bis 4 Wochen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
circa 14 Tage
Weiterführende Informationen
- Karte zur Parkraumbewirtschaftung mit räumlicher Suche (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)
- Kontaktliste der Bezirke (für Anträge per E-Mail oder Post)
- Parkausweis für Anwohner beantragen (Bewohnerparkausweis) (Dienstleistung)
- Parkausweis für Handwerker beantragen (Handwerkerparkausweis) (Dienstleistung)
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Beantragen Sie die Gästevignette in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt und wo die Gastgeberin bzw. der Gastgeber gemeldet ist.
Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.