Parkausweis für Gäste beantragen am Standort Bürgeramt Staaken Center

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Information - ab 1. Mai 2025 wird das Passbild digital erstellt!

Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen nur noch Lichtbilder in digitaler Form akzeptiert.

Die biometrischen Passbilder dürfen dann nicht mehr in Papierform verwendet werden.

Bürgerinnen und Bürger haben ab dem 01.05.2025 die Möglichkeit Ihre Passbilder beim Bürgeramt vor Ort gegen eine Gebühr von 6 EUR oder bei einem zertifizierten Fotografen oder einer Fotografin erstellen zu lassen. Das Lichtbild wird dann in einer sicheren Cloud an das Bürgeramt übermittelt.

14. Mai: Aktionstag „Terminfreie Zeiten in Berlins Bürgerämtern“

Am Mittwoch, den 14. Mai 2025 wird es in neun von zwölf Bezirken einen Aktionstag mit terminfreien Zeiten geben. Bürgerinnen und Bürger, die Behördendienstleistungen rund um den Reisepass und den Personalausweis in Anspruch nehmen wollen, können an diesem Tag ohne vorherige Terminbuchung während der Öffnungszeiten zu einem Bürgeramt in ihrem Bezirk gehen.

Das Angebot am Aktionstag gilt zunächst ausschließlich für Pass- und Ausweisangelegenheiten. Zudem wird am 14. Mai die sogenannte Allzuständigkeit der Berliner Bürgerämter ausgesetzt. Das heißt: Berlinerinnen und Berliner können an diesem Tag nur in dem Bezirk aufs Bürgeramt gehen, in dem sie auch gemeldet sind.

Alle Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Spandau's können daher am 14.05.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr für Pass- und Ausweisangelegenheiten in ihren Spandauer Bürgerämtern ohne Termin erscheinen.

Da keine festen Termine vereinbart werden, ist mit eventuellen Wartezeiten zu rechnen. Wir bitten deswegen um Verständnis.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      12:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      12:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die Bürgerämter Spandau's haben am 14.05.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

Hinweis für Terminkunden

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

Folgende Dienstleistungen können Sie online erledigen:
⦁ Führungszeugnisse beantragen
⦁ Meldebescheinigung beantragen

  • An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte bezahlt werden

  • An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Parkausweis für Gäste beantragen

In Berlin werden Parkzonen bewirtschaftet. Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass in diesen Zonen das Parken Geld kostet. In den Bewirtschaftungsgebieten ist zu den Bewirtschaftungszeiten das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein, mit Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung (z.B. für Gäste) zum Parken ohne Parkschein zulässig.

Wer Gast einer Anwohnerin oder eines Anwohners einer Parkraumbewirtschaftungszone ist, kann in Einzelfällen und unter Darlegung besonderer Gründe, eine Gästevignette beantragen und benötigt damit keinen Parkscheinen mehr.

Die Gästevignette
  • wird nur in Einzelfällen unter Darlegung besonderer Gründe ausgestellt (z. B. gesundheitliche Einschränkungen)
  • Sie ist maximal 4 Wochen gültig.
  • Damit dürfen Gäste in der Zone der besuchten Anwohner/innen für den Bewilligungszeitraum parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Gäste mit einer Schwerbehinderung (und „Gleichgestellte“) können eine Gästevignette beantragen. Der Vorteil ist, dass Sie länger als mit einem Parkausweis für Schwerbehinderte (max. 24 Stunden) parken können.
Weitere Parkausweise
Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie in Frage kommen könnten:
  • Parkausweis für Anwohner
  • Parkausweis für Handwerker
  • Parkausweis für Schwerbehinderte

Voraussetzungen

  • Besondere Gründe / Dringlichkeit
    Besondere Gründe, welche eine Ausnahmeregelung rechtfertigen können, sind beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen (z.B. für Gäste mit einer Schwerbehinderung (und „Gleichgestellte“))
  • Sie sind Gast von Anwohner/-innen einer Parkraumbewirtschaftungszone
    Die Gästevignette wird für maximal 4 Wochen ausgestellt.
  • Sie sind Halter/in eines zugelassen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
    gilt auch für Mietwagen
  • Wohnsitz des Gastes ist außerhalb der Postleitzahlenbereiche von 10000 bis 16999
    • Die Gästevignette gilt dann auch für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen der Länder Berlin oder Brandenburg
    • und für Mietwagen
  • Ggf. Verlust oder Beschädigung der bisher gültigen Gästevignette
    Dann können Sie einen Ersatz für Ihre bestehende Gästevignette beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Gästevignette (ausgefüllt und unterschrieben)
    (Den Antrag für Ihren jeweiligen Bezirk finden Sie unter "Formulare".)
    • Bei schriftlicher Antragstellung per eMail oder Post: Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden - Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. Nutzen Sie die Kontaktliste der Bezirke (unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte Antragsformular mit.
    • Bei Antragstellung durch den Gastgeber (als Bevollmächtigter): Angabe des Kfz-Kennzeichens, des Wohnortes und des Aufenthaltszeitraums des Gastes erforderlich.
    • Bei Antragstellung durch den Gast: Name und Wohnort des Gastgebers erforderlich.
  • Nachweis der besonderen Dringlichkeit
    Nachweis durch Vorlage z.B.:
    • eines EU-Parkausweises
    • oder eines besonderen Parkausweises für besondere Gruppen Schwerbehinderter („Gleichgestellte“)
    • oder eines Ausweises für Schwerbehinderte mit dem Kennzeichen „G“
    • oder eines ärztlichen Attests
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Bei Kennzeichen aus Berlin und Brandenburg, die außerhalb des Postleitzahlenbereichs 10000 bis 16999 bei einer Zulassungsstelle registriert worden sind.
    • Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) notwendig. Name und Anschrift der Halterin oder des Halters, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
  • Ggf. Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
    • Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sein, ist der Nachweis z. B. durch schriftliche Erklärung des Halters bzw. der Halterin erforderlich, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung steht.
    • Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
  • Personaldokument (in Kopie)
    Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse und zur Identität von Gastgeber/in und vom Gast.
    Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes:
    • das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister
    • oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Ggf. Nachweis des Verlustes oder einer Beschädigung
    Eine Ersatzausstellung der Gästevignette ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
  • Hinweis zum Datenschutz
    Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Gebühren

  • 10,20 Euro: bis 3 Tage
  • 13,00 Euro: bis 1 Woche
  • 15,00 Euro: bis 2 Wochen
  • 20,00 Euro: bis 3 Wochen
  • 25,00 Euro: bis 4 Wochen
Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

circa 14 Tage

Hinweise zur Zuständigkeit

Beantragen Sie die Gästevignette in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt und wo die Gastgeberin bzw. der Gastgeber gemeldet ist.

Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.