Ausnahmegenehmigung für Gäste - Erteilung - Gästevignette am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte begrenzen Sie, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl und Beachten das Tragen des Mund-Nasenschutzes im Bürgeramt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie max. 10 Minuten vor Ihrem Termin erst ins Rathaus Spandau einlassen können, um die Abstandsregelungen im Wartebereich sicherzustellen.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung beantragen (keine Anmeldung einer Wohnung !)
2. Abmeldung einer Wohnung (Abmeldung einer Nebenwohnung/Wegzug ins Ausland)
3. Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
4. Führungszeugnis beantragen
5. Melderegisterauskunft einholen
6. Steueridentifikationsnummer - Vergabe (formlose Anforderung)
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Befreiung von der Ausweispflicht
9. Anwohner -/Bewohnerparkausweis - Antragstellung/Umschreibung/Verlängerung/Verlust
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Berlinpass - Regelung
Sonderregelung zum Berlinpass (gültig bis zum 28.02.2021):
Berlinpässe werden bis zum 28.02.2021 nicht ausgestellt oder verlängert.
Das Berlin- Ticket S kann mit einem abgelaufenem Berlinpass oder/und aktuellem Leistungsbescheid oder unter Benennung der Bedarfsgemeinschaftsnummer, des Aktenzeichens oder der Wohngeldnummer erworben werden.
Sonderregelung zum Berlinpass (gültig ab dem 01.03.2021):
Ab dem 01.03.2021 können Anspruchsberechtigte Personen, die ab März 2021 erstmalig oder erneut Leistungen bewilligt erhalten, beim örtlich zuständigen Bürgeramt einen Berlinpass schriftlich per Post beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
⦁ Kopie Leistungsbescheid (Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später)
⦁ Kopie Ausweis oder Pass
⦁ Passfoto
Bitte senden sie die vollständigen Unterlagen mit dem Stichwort “Berlinpass” an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk oder geben Sie diese vor Ort ab. Der Berlinpass wird Ihnen zugesandt.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen wird der Antrag unbearbeitet zurückgesandt.
Ausnahmegenehmigung für Gäste - Erteilung - Gästevignette
Ausnahmegenehmigungen an Gäste werden ab dem 01.03.2021 nur noch im Einzelfall unter Darlegung besonderer Gründe (beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen) ausgestellt.
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Eine Gästevignette (Gästeparkausweis) ist eine Ausnahmegenehmigung. Mit der Gästevignette dürfen Gäste gebührenfrei in der Parkraumbewirtschaftungszone der besuchten Bewohner/-innen parken.
Eine Gästevignette
- gilt nur für die Parkzone der besuchten Bewohner/-innen
- beantragen Sie bitte möglichst schriftlich per E-Mail oder Post (online ist es nicht möglich)
- kann nur für längstens 4 Wochen erteilt werden
Voraussetzungen
-
Sie sind Gast von Bewohner/-innen einer Parkraumbewirtschaftungszone
Die Gästevignette wird für maximal 4 Wochen ausgestellt.
-
Wohnsitz des Gastes ist außerhalb der Postleitzahlenbereiche von 10000 bis 16999
- Die Gästevignette gilt dann auch für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen der Länder Berlin oder Brandenburg
- und für Mietwagen
-
Bei Verlust oder Beschädigung des Gästeparkausweises
Ein Ersatz des Gästeparkausweises wird nur ausgestellt,
- wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege
- und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette (ausgefüllt und unterschrieben)
(Den Antrag für Ihren jeweiligen Bezirk finden Sie unter "Formulare".)
- Bei Antragstellung durch den Gastgeber (als Bevollmächtigter): Angabe des Kfz-Kennzeichens, des Wohnortes und des Aufenthalszeitraums des Gastes erforderlich
- Bei Antragstellung durch den Gast: Name und Wohnort des Gastgebers erforderlich
- Bitte beantragen Sie die Gästevignette schriftlich per E-Mail oder Post (keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden). Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich.
-
Unterlagen zur Identität des Gastgebers oder des Gastes
- Personaldokument, z.B. Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
- Name, Vorname, Anschrift und Geburtsjahr (sofern im Jahr der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht ist oder erst vollendet wird, ist das vollständige Geburtsdatum erforderlich)
-
Nachweis der Meldeadresse (Kopie beider Seiten des Personalausweises)
Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist, bitte zusätzlich zur Ablichtung des Personaldokumentes:
- das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister
- oder alternativ eine aktuelle Bescheinigung aus dem Melderegister
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (in Kopie)
- Bei Kennzeichen aus Berlin und Brandenburg, die außerhalb des Postleitzahlenbereichs 10000 bis 16999 bei einer Zulassungsstelle registriert worden sind.
- Zulassungsinhaber/-inhaberin, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugart, technisch zulässige Gesamtmasse
-
Hinweis zum Datenschutz
Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.
Formulare
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Charlottenburg-Wilmersdorf
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Friedrichshain-Kreuzberg
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Mitte
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Pankow
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Steglitz-Zehlendorf
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Tempelhof-Schöneberg
Gebühren
- 10,20 Euro: bis 3 Tage
- 13,00 Euro: bis 1 Woche
- 15,00 Euro: bis 2 Wochen
- 20,00 Euro: bis 3 Wochen
- 25,00 Euro: bis 4 Wochen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt des Wohnbezirks des Gastgebers bzw. der Bezirk, in der die Parkraumbewirtschaftungszone liegt
Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.
- Beantragen Sie die Gästevignette möglichst schriftlich per E-Mail oder Post. Nutzen Sie dafür die Kontaktliste der Bezirke (unter "Weiterführende Informationen").
- Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden.
- Persönliche Antragstellung ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Dafür muss nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken ein Termin vereinbart werden. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte Antragsformular mit.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Bürgeramt Rathaus Spandau
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