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Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit (unter "Weiterführende Informationen") eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.
Worum geht es in der gesundheitlichen Beratung?
In einem vertraulichen Rahmen findet ein vertrauliches Gespräch zu folgenden Themen statt:
Worum geht es in der gesundheitlichen Beratung?
In einem vertraulichen Rahmen findet ein vertrauliches Gespräch zu folgenden Themen statt:
- Verhütung von Infektionskrankheiten und anderen Krankheiten
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs
- Unterstützung, wenn Sie in Not sind
- Unterstützung in besonderen Lebenslagen
- Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen.
- Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.
Voraussetzungen
-
Volljährigkeit
Der bzw. die Prostituierte muss bei Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Erforderliche Unterlagen
-
Personaldokument
Personalausweis, Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz mit Lichtbild.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wer ist für die gesundheitliche Beratung zuständig?
Das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg stellt für die gesundheitliche Beratung eine neue Beratungsstelle zur Verfügung: Gesundheitliche Beratung für Prostituierte in Berlin nach §10 Prostituiertenschutzgesetz, kurz: BeZeGeBePro (Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG).