Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Anmeldebescheinigung verlängern

Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. In der Sexarbeit tätige Personen sind seitdem verpflichtet ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die Anmelde- und die Aliasbescheinigungen sind zeitlich begrenzt gültig.

Wird die Tätigkeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, muss eine Verlängerung beantragt werden:
  • bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach einem Jahr.
  • bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach zwei Jahren.
Angaben zur Gültigkeit Ihrer aktuellen Anmeldebescheinigung finden Sie direkt auf der Anmeldebescheinigung im Feld „Gültig bis/Date of Expiry“.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
    Die in der Prostitution tätige Person muss bei der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Hinweis für Schwangere
    Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn die Person als werdende Mutter bei der Anmeldung in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung steht.
  • Persönliches Erscheinen
  • Gesundheitliche Beratung
    Sie müssen beim Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung eine Beratung nach §10 ProstSchG wahrgenommen haben. Ihnen wurde darüber eine Bescheinigung ausgestellt. Die entsprechende Webseite, inklusive aller Kontaktdaten zur Terminvereinbarung, finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Personaldokument
    Personalausweis, Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz mit Lichtbild.
    • Falls Sie ausländische_r Staatsangehörige_r und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie Unterlagen beibringen (deutschen Aufenthaltstitel), die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen.
  • Nachweis(e) über die lückenlos erfolgte gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
    • Personen ab einem Alter von 21 Jahren: Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen.
    • Personen, die unter 21 Jahre alt sind: Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratungen.
  • Meldebescheinigung / alternativ Zustellanschrift
    Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung, oder falls Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, den Nachweis über eine Zustellanschrift.
    • Wichtiger Hinweis: für die Angabe einer Zustellanschrift müssen Sie die Person, die Ihre Post an der Zustelladresse entgegennehmen darf, schriftlich hierzu bevollmächtigen. Hierfür steht Ihnen ein Vordruck zur Verfügung (siehe Kapitel Formulare).
  • Ein Foto
    Für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung(en) wird ein aktuelles Passbild benötigt Das Foto sollte 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit sein.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

In der Regel sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Für die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung ist berlinweit die Anmeldebehörde Probea Berlin des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg zuständig.

Für Sie zuständig

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