Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte am Standort Gesundheitsamt - Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Gesundheitsamt - Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung
  • Freiherr-vom-Stein-Straße 1 10825 Berlin
  • Postanschrift
    Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin
  • Tel.: (030) 90277-2050
  • Fax: (030) 90277-6091
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      11.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstag

      09.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwoch

      09.00 bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag

      09.00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag

      09.00 bis 14.00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Offene Sprechstunde ohne Termin ist immer dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr, sowie donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr. In dieser Zeit können Sie auf deutsch oder in den Sprachen Albanisch, Arabisch-Hocharabisch, BKS, Bulgarisch, Polnisch, Kurdisch-Kurmanci, Farsi, Dari, Italienisch, Thailändisch, Englisch, Spanisch, Französisch, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Tschechisch, Vietnamesisch, Portugiesisch, Türkisch und Ungarisch beraten werden.

Bitte kalkulieren Sie eventuelle Wartezeiten ein.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit (unter "Weiterführende Informationen") eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.

Worum geht es in der gesundheitlichen Beratung?
In einem vertraulichen Rahmen findet ein vertrauliches Gespräch zu folgenden Themen statt:
  • Verhütung von Infektionskrankheiten und anderen Krankheiten
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
  • Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs
  • Unterstützung, wenn Sie in Not sind
  • Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Beraten werden Sie durch Sozialpädagogen bzw. Sozialpädagoginnen, die bei besonderen Fragen durch einen Arzt bzw. eine Ärztin unterstützt werden können. Die Sozialarbeiter_innen unterliegen der Schweigepflicht und behandeln die Informationen streng vertraulich. Sollte ein_e Dolmetscher_in zur Beratung hinzugezogen werden, unterliegt er/sie ebenfalls der Schweigepflicht. Es findet keine Untersuchung statt.

  • Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen.
  • Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.

Der beratenen Person wird eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung ausgestellt. Diese kann auf Wunsch in anonymisierter Form ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
    Der bzw. die Prostituierte muss bei Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument
    Personalausweis, Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz mit Lichtbild.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Wer ist für die gesundheitliche Beratung zuständig?
Das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg stellt für die gesundheitliche Beratung eine neue Beratungsstelle zur Verfügung: Gesundheitliche Beratung für Prostituierte in Berlin nach §10 Prostituiertenschutzgesetz, kurz: BeZeGeBePro (Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG).

Chat

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