Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte am Standort Gesundheitsamt - Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Offene Sprechstunde ohne Termin ist immer dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr, sowie donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr. In dieser Zeit können Sie auf deutsch oder in den Sprachen Albanisch, Arabisch-Hocharabisch, BKS, Bulgarisch, Polnisch, Kurdisch-Kurmanci, Farsi, Dari, Italienisch, Thailändisch, Englisch, Spanisch, Französisch, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Tschechisch, Vietnamesisch, Portugiesisch, Türkisch und Ungarisch beraten werden.
Bitte kalkulieren Sie eventuelle Wartezeiten ein.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit (unter "Weiterführende Informationen") eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.
Worum geht es in der gesundheitlichen Beratung?
In einem vertraulichen Rahmen findet ein vertrauliches Gespräch zu folgenden Themen statt:
- Verhütung von Infektionskrankheiten und anderen Krankheiten
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs
- Unterstützung, wenn Sie in Not sind
- Unterstützung in besonderen Lebenslagen
- Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen.
- Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.
Voraussetzungen
-
Volljährigkeit
Der bzw. die Prostituierte muss bei Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Erforderliche Unterlagen
-
Personaldokument
Personalausweis, Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz mit Lichtbild.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Wer ist für die gesundheitliche Beratung zuständig?
Das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg stellt für die gesundheitliche Beratung eine neue Beratungsstelle zur Verfügung: Gesundheitliche Beratung für Prostituierte in Berlin nach §10 Prostituiertenschutzgesetz, kurz: BeZeGeBePro (Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG).
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Gesundheitsamt - Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung
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