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Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte - zu einem neuen Pass übertragen am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
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Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Friedrich-Krause-Ufer
- Friedrich-Krause-Ufer 24 , 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-4000
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Amrumer Str.
- U9
-
S+U Westhafen
- U9
-
U Amrumer Str.
-
Bus
-
Quitzowstr.
- 123
- M27
-
Perleberger Brücke
- 123
- 142
- M27
- N40
-
Quitzowstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte - zu einem neuen Pass übertragen
Sie besitzen eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte und haben einen neuen Pass bekommen? Dann können Sie Ihre Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte neu ausstellen lassen.
Sie besitzen keine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte, sondern einen Aufenthaltstitel (zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis)? Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Wenn Sie vor Ausstellung der neuen Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ins Ausland reisen möchten:
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Sie besitzen keine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte, sondern einen Aufenthaltstitel (zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis)? Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Wenn Sie vor Ausstellung der neuen Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ins Ausland reisen möchten:
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Voraussetzungen
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Besitz einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte
Die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte wurde Ihnen als Familienangehöriger eines Bürgers der Europäischen Union – EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt. Sie selbst besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der EU oder des EWR. -
Neuer Pass
Sie haben einen neuen Pass bereits bekommen. - Hauptwohnsitz in Berlin
-
Übertragung vor Ort
Die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte können Sie nur bei uns vor Ort übertragen lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
- Neuer Pass
- Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte
-
1 aktuelles biometrisches Foto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
Gebühren
- 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.